PKW auf das Kleingewerbe registrieren?

7 Antworten

Frag mal den Steuerberater. Das kommt nämlich auch darauf an, ob Du überhaupt einen "Frimenwagen" benötigst. Wenn Du 90% der Zeit privat herumgondelst, wird es nicht gehen. Meine Freundin hat ihr Motorrad auf ihren Laden laufen lassen. Allerdings musste sie es dafür umlackieren und mit Werbebanner versehen. Das hat sich finanziell absolut nicht gelohnt. Nach der Kleinunternehmerregelung bist Du übrigens sowieso nicht Umsatzsteuerpflichtig. Wäre die Frage, wovon Du es abziehen willst.

Ein Pkw wird nicht auf ein Gewerbe angemeldet, sondern immer auch die natürliche Person. (Ausnahme Du hast eine UG, GmbH halt ne KapG)

Also meldest Du bei der Stadt mit Deiner Privatadresse.

Wenn Du den Wagen erwirbst, solltest Du bei Rg.-Stellung darauf achten, dass als Adresse die gewählt wird, wo Du Dein Gewerbe ausübst.

Die USt kannst Du dann in diesem Fall abziehen, sofern Du generell Vorsteuerabzugsberechtigt bist, mit der Prämisse wie EnnoBecker sehr richtig geschrieben hat, dass die unterneherische Nutzung größer 10% ist.

Sofern Du einen "betrieblichen" Pkw im Anlagevermögen hast zählt die Versicherungen/Steuer ebenfalls zu den betrieblichen Ausgaben und können abgezogen werden.

Zum Schluss mußt Du natürlich auch einen Privatanteil versteuern. Entweder per Fahrtenbuch (genauer Anteil) oder Pauschal mit der 1% Regelung

Kleingewerbetreibende sind nicht Vorsteuerabzugberechtigt. Die MwSt kannst Du daher nicht geltend machen.

Deinen Versicherungrabatt kannst Du übertragen.

Ist das Auto auf den Betrieb angemeldet, sind die Fahrzeugkosten Betriebskosten. Du musst Dir aber Abzüge für Privatfahren gefallen lassen. Fahrtenbuch führen ist angebracht.

"Kleingewerbetreibende sind nicht Vorsteuerabzugberechtigt."
 
Warum nicht? Hat sich das seit gestern abend geändert und ich hab es nicht mitgekriegt?
 
http://www.gutefrage.net/tipp/kleinunternehmer

@EnnoBecker

@EnnoBecker

?????

Dein Text:

b) Die eigentlich entstandene Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Es darf keine USt in der Rechnung ausgewiesen und ich darf keine Vorsteuer abziehen.

@Lotte4

@Lotte4
?????
Mein Text:
berührt nur das Umsatzsteuerrecht. Es hat nichts mit Gewerbe zu tun (also gibt es auch kein Kleingewerbe), nichts mit Einkommensteuer und auch nichts mit irgendeiner anderen Steuer.
 
Und weiter:
Man kann zur Regelbesteuerung optieren und wird dann fünf Jahre lang so behandelt wie einer, der kein KU ist.

@EnnoBecker

@Enno Becker

Zumindest heute hast Du vergessen die bisherigen Fragen von danceris anzusehen.

Ich denke die Sache hat sich erledigt.

@Lotte4

Warum sollte ich mir die ansehen wollen?

Natürlich kannst Du alles in das Gewerbe reinziehen und dann absetzen.

Das macht sich steuerlich schon bemerkbar, aber nur, wenn Du auch entsprechende Einkünfte hast.

Wenn du ein Kleingeerbe anmeldest und dadurch Umsatzsteuerbefreit bist (das ist ja der Sinn beim Kleingewerbe) kannst du natürlich auch keine Vorsteuer absetzen.