Fahrtkosten absetzen obwohl ich in der Ausbildung keiner Steuern zahle?
Jemand aus meiner Ausbildungsklasse hatte behauptet, er hätte seinen fahrtweg zurück gezahlt bekommen. Das würde mich bei einem Netto Verdienst von 500€ und ausgaben von 300€ für den Fahrtweg mehr als lohnen. Nur kann ich das meines Wissens nicht absetzen, da ich garkeine Steuern zahle! Wie genau ist das geregelt in der Ausbildung?
4 Antworten
Doch, das stimmt, Fahrtkosten bekommst Du erstattet.
Lies mal hier:
https://www.azubisteuererklaerung.de/ausbildungskosten-von-der-steuer-absetzen
Auch in Deinem Link steht
Natürlich zahlt das Finanzamt nur dann Steuern zurück, wenn auch Steuern abgeführt werden.
Fahrt- und sonstige Werbungskosten mindern das steuerpflichtige Einkommen. Es muss also weniger Steuer gezahlt werden.
Wenn es aber schon so niedrig ist, dass 0,00 € Steuern anfallen, können diese Steuern natürlich nicht weiter gemindert werden.
Ohne steuerliche Belastung kannst du nichts gegenrechnen. Zumal du nicht die Fahrtkosten zurückerhalten würdest, sondern diese Fahrtkosten sind Werbungskosten und würden, deine steuerschuld verringern.
Da du keine Steuern Zahlst, kannst du auch keine zurückerhalten.
Vielleicht hat er ja noch nebenbei eine Firma. Aber du hast recht, ohne Steuerklasse kannst du nichts absetzen.
Steuerklasse hat jeder. Ob er Steuern zahlt oder nicht.