Nach Abfindung: Steuerersparnis durch Investitionen/Ausgaben?

5 Antworten

Grundsätzlich gibt es 3 Wege, um Steuern zu sparen, wenn man eine Abfindung erhält - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-funftelregelung.html

Den 1. Weg - vor Auszahlung der Abfindung - kann sie nicht mehr nutzen. Der 2. - die Fünftelregelung - wird spätestens bei der Steuererklärung berücksichtigt.

Welche Möglichkeiten des 3. Weges - nach der Abfindung - nutzt, sollte sie am besten mit einem Experten prüfen, um nicht unnötig Geld zu binden oder zu verbrennen.

Ausgaben um Steuern zu sparen sind betriebswirtschaftlicher Schwachsinn, da es keine Steuersätze über 45% gibt.

Bestenfalls habe ich also eine Ausgabe von 1.000,- €. Dadurch zahle ich dann 450,- € weniger Steuern. Effektiv hab ich dennoch 550,- € weniger im Portemonaie.

Man investiert mit dem Ziel seinen Umsatz und letztlich den Gewinn zu steigern und tätigt Betriebsausgaben wenn sie nötig sind. Wenn sie einen neuen Computer benötigt kann sie einen anschaffen und den abschreiben.

Wenn sie keinen benötigt sollte sie auch keinen kaufen.

Kleingewerbe gibt es nicht.

Macht das Sinn, da sie ja mit dem Kleingewerbe jetzt im Dezember noch keine Einnahmen hat, sondern nur Ausgaben?

Dadurch werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb negativ und werden mit positiven Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit verrechnet.

Für die Abfindung kann ggf. die Fünftelregelung angewendet werden.

Ihr Mann hat keine Steuerklasse da er nur Entgeltersatzleistungen bezieht.

Ein Gewerbe anzumelden nur um Steuern zu sparen, die auf eine Abfindung entfallen, macht keinen Sinn. Wenn sie ohehin vorhat, sich selbständig zu machen, sieht die Sache freilich anders aus.
Da kann sie mittels vorweggenommenen Betriebsausgaben einen Verlust aus Gewerbebetrieb generieren. Wenn sie Maschinen kauft, wirkt es sich aber kaum aus, wenn die Anschaffungskosten größer als 410 € sind, da sie dann abgeschrieben werden müssen.

Trotzdem gilt auch hier die Tatsache, dass man keine unnötigen Ausgaben tätigen sollte, um Steuern zu sparen. Denn das Geld ist ja trotzdem weg und man bekommt es vom Finanzamt nicht 1:1 erstattet.

Bei einer Abfindung wird außerdem, wenn man ein paar kleine Vorkehrungen beachtet, ein ermäßigter Steuersatz nach § 34 (1) EStG (Fünftelregelung) angewandt. So sollte man sie möglichst in einem Betrag auszahlen lassen.
Wenn die Freundin die Wahl hat, sollte sie sich die Abfindung in dem Jahr (2016/2017) auszahlen lassen, in dem die übrigen Einkünfte vergleichsweise geringer sind.

Die Abfindung wird bereits bei der Auszahlung wie Gehalt versteuert, da gibt es m. E. nur die eine Möglichkeit der 1/5-Regelung.

Steuern zu sparen, indem man Geld ausgibt, funktioniert nicht.