1 Antwort

Hi, 

gemäß Schweizer Waffengesetz sind Butterflymesser verboten und somit dürfen sie nicht importiert, erworben, besessen und geführt werden

Quelle: Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition. Waffengesetz (WG) vom 20. Juni 1997 (Stand am 1. Juli 2016)

Laut Gesetz können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden welche einem erlauben ein Butterflymesser zu erwerben / besitzen. Als normale Privatperson wird man eine solche Genehmigung aber nicht bekommen

Und das Messer auf dem Foto sieht nicht als Trainer aus sondern eher als ein "echtes" Butterfly da die Klinge scharf aussieht und sich ihrer Bauweise nach zufolge sehr einfach schleifen lässt, somit als Waffe und nicht als Trainer eingestuft also illegal in der Schweiz

LG Dennis