Kann man 2 Anträge gleichzeitig stellen?

6 Antworten

Ja, kann man.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Arbeitslosengeld (Agentur für Arbeit) vorrangig ist und aufs Arbeitslosengeld II (Jobcenter) angerechnet wird.

Bedeutet: Zahlt die Agentur für Arbeit so hohes Arbeitslosengeld, dass deine Mutter und die Familienmitglieder (Partner / Kinder) davon leben können*, zahlt das Jobcenter kein Arbeitslosengeld II.

Reicht die Leistung nicht aus, kann das Jobcenter aufstockend Arbeitslosengeld II zahlen. Deine Mutter würde dann von beiden Behörden Leistungen erhalten.

Sie sollte aber auf jeden Fall beiden Behörden darüber informieren, dass sie bei der jeweiligen anderen Behörde auch einen Antrag gestellt hat, damit es beim Jobcenter zu keiner Überzahlung kommt.

Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, kann deine Mutter nicht auf den Antrag verzichten und nur Arbeitslosengeld II beziehen. Da Arbeitslosengeld vorrangig ist, ist es auch in Anspruch zu nehmen, sollten Leistungen beim Jobcenter beantragt werden, da die Leistungen vom Jobcenter nachrangig sind.

*Bei der Entscheidung, ob das Geld zum Leben reicht, wird auch das Einkommen der anderen Familienmitglieder berücksichtigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eher nicht ...

Erst muss sie sich beim Arbeitsamt melden. Dort wird ihr dann gesagt, ob sie überhaupt Anspruch auf ALG 1 hat.

https://www.finanztip.de/bezugsdauer-arbeitslosengeld/

Hat sie keinen Anspruch, kann sie sich ans JC wenden.

Kann bzw.sollte sie machen, sie muss es dann nur im ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag fürs Jobcenter angeben, dass sie auch ALG - 1 beantragt hat, dann würde das Jobcenter im Regelfall dann ggf.einen Erstattungsanspruch bei der Agentur für Arbeit stellen, wenn sie dann erst einmal in Vorleistung gehen würden.

Je nachdem wie hoch das anrechenbare ALG - 1 dann ausfallen würde und wie hoch der ALG - 2 Grundbedarf ist, käme dann eine zusätzliche monatliche ALG - 2 Aufstockung in Betracht.

Klar geht das.

Der Antrag auf ALG 1 ergibt aber nur Sinn, wenn sie anspruchsberechtigt ist, während der ALG 2 - Antrag nur Sinn ergibt, sofern kein Anspruch auf ALG 1 besteht oder falls dieses zu gering ausfiele.

Wichtig ist auch, beim Antrag auf ALG 2 mitzuteilen, daß ALG 1 ebenfalls beantragt wiurde!

Warum nicht?

Einer wird genehmigt.