Taxi gerufen, nicht mitgefahren - Fahrt trotzdem bezahlen?

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Ist ganz einfach: Habt ihr ein "normales" Taxi bestellt, dann tragt ihr die Anfahrt (dürfte bei rund 20 Euro liegen, da günstiger als besetzte Fahrt), habt ihr jedoch unmisstveständlich ein Großraumtaxi bestellt, zahlt ihr nichts, und ich würde auch für das dann folgende Großraumtaxi einen Rabatt ihV 5-10 Euro erwarten, denn da hat die Zentrale dann mist gebaut.

"Bestellt ein Fahrgast ein Fahrzeug, und kann die Fahrt aus von IHM gschuldeten Fällen nicht angetreten werden, so ist der Grundpreis, sowie evtl. Anfahrtskosten zu entrichten"

Findet sich sinngemäß in jeder Tarifverordnung. Und NEIN, dass sind keine AGB, welche man kennen muss um sie zu akzeptieren, sondern städtische Verodnungen, hier schützt keine Unkenntnis. Aber auch zivilrechtlich würde so entschieden werden wenn es keine Verordnung gäbe.

Viel Erfolg

Andreas

Wolff Services

wer bestellt muss zahlen. das gilt auch oder gerade bei taxis.

Wenn ihr ein Großraumtaxi bestellt, weil ihr fünf Leute seit und die Taxi-Zentrale ein falsches Fahrzeug schickt, seit ihr im Recht und hättet den Fahrer ohne zu bezahlen wieder nach Hause schicken können!! Mehr noch, ihr habt das kleinere Fahrzeug akzeptiert, hättet aber den Fahrpreis für die S-Bahn abziehen können!!

wenn ihr wirklich ein großraumtaxi bestellt habt braucht ihr nix zahlen. ansonsten müßt ihr die anfahrt, also den halben fahrpreis bezahlen. steht in der taxiordnung der jeweiligen stadt/des jeweiligen landkreises.

nein .. ihr habt einen mündlichen vertrag abgeschlossen .. ein betsandteil war das es ein großraumtaxi ist ...

der vertragspartner ist seinen pflichten nicht nachgekommen ...

also hättet ihr es nicht zahlen müssen ...

MRmaniac  14.02.2010, 12:14

aber ihr hättet nicht mitfahren dürfen ... nicht das mir jemand die worte im mund verdreht ...

warum habt ihr nicht in der zentrale angerufen ???