darf man ähnliches Logo verwenden?

4 Antworten

Dabei gibt es den Aspekt des Urheberrechts und den Aspekt des Markenrechts.

Falls die Grafik geschützt ist als Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke, kann es sich bei deiner Version des Werkes um eine zulässige § 24 Freie Benutzung handeln oder um eine der zustimmungspflichtigen § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen. Zum Unterschied lese man etwa da nach.

Falls die Grafik geschützt ist als Marke im Sinne von § 4 Entstehung des Markenschutzes, lese man hier nach, was man damit nicht machen darf: § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das andere ist das Logo der UNO und hat eigentlich einen hohen Wiedererkennungswert darum besteht wohl Verwechslungsgefahr, wie es rein rechtlich aussieht weiß ich nicht

Ja, nein, vielleicht. Kann man so nicht sagen, kommt sehr darauf an, was du damit machen willst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kritisch, es besteht eine deutliche Verwechslungsgefahr.