darf jemand ohne Führerschein mit einer Abschleppstange (ab)geschleppt werden der Über 18 Ist?
Hallo,
darf jemand ohne Führerschein mit einer Abschleppstange (ab)geschleppt werden der Über 18 Ist?
Der vorder man ist im Besitz einer Gültigen Fahrerlaubnis (LKW). Das Auto was abgeschleppt werden soll ist noch bis Ende April angemeldet.
7 Antworten
Ich habe mal gelesen, dass Derjenige sich strafbar macht, der OHNE Führerschein im Auto sitzt UND den Zündschlüssel dreht, damit der Motor läuft. Beim Abschleppen muss wegen der Lenkung der Zündschlüssel gedreht sein und der Motor laufen. Ich denke, dass Derjenige ohne Führerschein bei einer Kontrolle bestraft wird. Wäre mir zu heikel.
Grundsätzlich muß man in dem abgeschleppten Fahrzeug keine Fahrerlaubnis haben. Der Lenker des gezogenen Fahrzeuges ist nicht der Führer eines Kraftfahrzeuges (Bundesgerichtshof NZV 90 157).
Er muss aber eingewiesen sein und das gelenkte Fahrzeug bedienen können. Ein Mindestalter ist nicht vorgeschrieben, wird aber in der Rechtssprechung meist bei ca 15-16 Jahren gesehen.
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Sehr wichtig - zwischen Abschleppen und Schleppen gibt es einen großen Unterschied. Es gibt eine ausführliche FAQ im Verkehrsportal. Siehe http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2205
§ 33 Abs. 2 StVZO:
Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.
Mit anderen Worten: Prinzipiell ist eine Fahrerlaubnis erforderlich, davon wird aber eine Ausnahme gemacht, wenn die genannten Anforderungen erfüllt werden.
Soweit ich weiß, gilt folgendes:
Schleppen mit einer Entfernung bis ca. 50 km (z.B. zur nächsten Tankstelle oder Werkstatt) gilt als Abschleppen. Dafür braucht der Führer des geschleppten Fahrzeuges keinen Führerschein.
Geht es jedoch über die 50 km hinaus, gilt der Vorgang als Schleppen, und der Führer des geschleppten Fahrzeugs braucht einen Führerschein der Klasse, die dem Fahrzeug entspricht.
Unterscheide zunächst, ob du abschleppen oder schleppen willst.
Als erste Hilfe hierzu könnte folgendes helfen: