Wie kontrollieren Polizisten ...

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Es gibt eine zentrale Führerscheinstelle, wo alle Daten gespeichert sind. Die kann die Polizei rund um die Uhr abrufen.

Bis vor wenigen Jahren gab es zu diesem Zweck immer eine Art Nachtwache in den Straßenverkehrsämtern.

Die zentrale Führerscheinstelle heißt Kraftfahrtbundesamt, dort wird ein zentrales Fahrerlaubnisregister geführt (neben versch. anderen zentralen Registern). Dort sind jedoch nur die neuen EU-Fahrerlaubnisse gespeichert.

Normalerweise haben die kontrollierten Personen ja einen Führerschein dabei (entsprechend der Vorschrift der Fahrerlaubnisverordnung) und können damit nachweisen, dass sie eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.

Wenn eine zu kontrolierende Person keinen Führerschein mitführt gibt es für die Polizei die Möglichkeit einer Abfrage im Zentralen Fahrerlaubnisregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg (dort werden außerdem noch viele weitere Register geführt, z.B. zentrales Fahrzeugregister, Verkehrszentralregister/Punkte).

Was ist eine Fahrerlaubnis- Verordnung ?

@trixieminze

eine Verordnung ist eine Rechtsnorm, die ein formelles Gesetz näher erläutert bzw. die Details regelt. Die Fahrerlaubnisverordnung schreibt z.B. vor, dass man zum Führen von bestimmten Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr eine Fahrerlaubnis benötigt ..

Hallo, dies erfolgt direkt am Fahrzeug, bei einer Verkehrs-Kontrolle aus aktuellen Gründen. Dabei werden die Fahrzeugführer nach den Papieren gefragt, das sind Führerschein und Farhzeugschein. Eine Kontrolle beim Strassenverkehrsamt ist nur nötig, wenn der Fahrzeugführer den Führerschein nicht vorzeigen kann, um festzustellen, welcher Tatbestand vorliegt. Das heißt, ob die Papiere nur an einem anderen Ort sind oder ob "Fahren ohne Fahrerlaubnis" vorliegt.

Früher wurden die Führerscheine nicht zentral (Zentrales Verkehrsinformationssystem / Kraftfahrbundesamt) gespeichert, sondern in den jeweiligen Zulassungsstellen gespeichert und geführt. Somit konnte man das nicht vor Ort (bei der Kontrolle selbst) Online überprüfen, sondern musste Kontakt aufnehmen mit der Zulassungsstelle. Es wurde lediglich im System gespeichert, wenn eine Fahrerlaubnis entzogen worden war. Wenn man also nie eine Fahrerlaubnis hatte, konnte man den Polizisten glaubhaft machen, dass man lediglich das Dokument Führerschein vergessen hatte. Dann wurde bzw. wird entweder die Weiterfahrt untersagt, bis der Führerschein vorgezeigt wurde oder die Weiterfahrt für eine bestimmte Frist (bis 7 Tage) erlaubt. Wurde er nach Ablauf der Frist nicht vorgezeigt, wurde wegen Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Die neuen Führerscheine bzw. die Daten werden alle eingepflegt. Man kann allerdings als kontrollierender Polizist nicht wissen, ob er evtl. früher einen Führerschein gemacht hatte (es sei denn der Fahrer ist kaum älter als 18 Jahre alt).

alle Inhaber von Führerscheinen sind registriert. Wo weiß ich auch nicht. Die Polizeizentrale kann auf diese Daten zugreifen.