DDR-Fahrerlaubnis .... Lücke im Führerschein-Register, was tun?

4 Antworten

Ja, es gibt einen Nachweis. Aber ich weiß nicht, ob der noch existiert. Dazu musst du möglicherweise ganz tief in deinen Unterlagen (und im Gedächtnis) kramen.

Im Westen wie im Osten war es üblich, dass Karteikarten angelegt wurden, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt wurde. In der DDR jedoch wurden diese Karteikarten zwischen 1969 und 1982 nicht in der Behörde aufbewahrt, sondern den Führerscheininhabern mitgegeben.

Dabei handelt es sich um die sog. Fahrerlaubnisantragskarte (Vordruck-Nr. VK30). Auf dieser war vermerkt: "Bitte sorgfältig aufheben, gilt als Nachweis!" Nun, als Nachweis gilt sie auch heute noch, es gibt keinen anderen.

Auf diesem Vordruck im Postkartenformat hast du anno 1976 deinen Antrag ausgefüllt. Hier steht auch Prüfungs- und Erteilungsdatum drauf. 1980 wurde ebenso verfahren, dafür hast du eine zweite VK30 bekommen.

Dennoch macht eins mich stutzig. Auf dem neuen Führerschein (der dir vermutlich 1986 ausgestellt wurde) müsste neben dem Ausstellungsdatum in Klammern das Jahr der Ersterteilung stehen (1976). Sieh da mal drauf!

Außerdem wäre es möglich, dass die Listenbücher von sowohl von 1976 als auch von 1986 noch existieren. Es gab aber Behörden, die haben so gründlich vernichtet, dass nichts mehr übrig bleib.

Wenn also die Karte VK30 noch irgendwo existiert, dann wäre das am einfachsten. Das andere sind Alternativmöglichkeiten, mit denen es aber nicht möglich ist, das exakte Erteilungsdatum zu ermitteln. Das könnte einiges an Mühe kosten, würde sich in deinem Fall aber lohnen.

Auch der Vermerk im Wehrdienstausweis könnte dir helfen. Leg ihn bei der Fahrerlaubnisbehörde vor und frage dort nach, falls du die Karten nicht mehr findest, ob du einen Blick in die Listenbücher werfen darfst, bzw. jemand anders, der dazu berechtigt ist.

Viel Erfolg!

Nun hattest du ja schon ein paar Jahrzehnte um deinen Führerschein endlich einzutauschen. Der alt rote ist nämlich in den meisten Ländern nicht mehr akzeptiert. Ich verstehe allerdings nicht was es für einen Unterschied macht ob du nun seit 1986 oder 1980 den Schein hattest? Bekommt man dann goldene Wuerfel fuer den Rueckspiegel dazu?

 

Ich sehe keinen Unterschied

C (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

T auf AntragA1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 172
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)C (nach dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

T auf AntragA1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 172
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)


 

Nein, nicht falsch verstehen! Führerschein ist längst aktuell! Es geht hier ums Prinzip! Wo ist vermerkt, dass ich seit 1980 den LKW FS habe ??? 

Das muss ja irgendwo vermerkt sein, oder etwa nicht?

Noch eines: Ich bin jetzt bei SF 20 (!!!) nach all den Jahren! Und müsste aber schon ca. bei SF 30 sein .... das ist das Ärgerliche!

Und welchen Nachteil hast Du jetzt durch die Lücke bei der SF-Klasse ?

19Michael69  04.12.2017, 20:28

Er meint wohl die FS-Klasse, womit er wiederum die Fahrerlaubnisklasse meinen könnte ;-)

Gruß Michael