Darf jemand meine Kreditkarte mit einer gegebenen Vollmacht benutzen?

3 Antworten

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Nein, das geht nicht. Wie soll derjenige denn unterschreiben?Signatur muss übereinstimmen.

Ich hab mich mal bei der Postbank beschwert, allerdings wegen der ec karte meiner Mutter. In der Agentur verweigerte man mir den Kontostand. Auszahlung wäre natürlich auch nicht gegangen.

Dabei kann ich an jedem Post ec Automaten den Kontostand sehen und sowieso an jedem Geld abheben. Karte ´darf niemals aus der Hand gegeben werden, schrieben sie mir. Haben aber aber gnädigerweise von Strafmaßnahmen abgesehen. Wie auch, haha. Sie konnten ja die Kontonummer gar nicht wissen.

Cclass22 
Fragesteller
 06.07.2015, 02:58

Na, das wusste ich bisher nicht.

Finde ich leider etwas "überreguliert". Ich mein..... Wenn ich selber eine Vollmacht ausstelle, mit meinen Daten / Kopie meines Persos - Kopie des Persos des Vollmachtnehmer/in und beide unterschreiben und der/diejenige dann noch meine Kreditkarte mit meiner gegebenen Vollmacht hat? Bitteschön.... Wo sind wir denn....

"Von Strafmaßnahmen abgesehen" - ja sonst hätten sie nämlich Deine Mutter als Kundin verloren, wenn sie Wind davon bekommt, dass ihr Sohn / Tochter ein Strafverfahren am Hals hat, nur weil Du (denke ich mal) im Auftrag von ihr mit der Karte rumrennst. Natürlich müssen die ihre Richtlien / "Gesetze" einhalten - aber ich finde, dass das einfach zu streng reguliert ist - wenn man z.B noch nicht mal ausdrücklich eine Vollmacht ausstellen kann....

Lg

Rolf42  06.07.2015, 06:36
@Cclass22

Finde ich leider etwas "überreguliert". Ich mein..... Wenn ich selber eine Vollmacht ausstelle, mit meinen Daten / Kopie meines Persos - Kopie des Persos des Vollmachtnehmer/in und beide unterschreiben und der/diejenige dann noch meine Kreditkarte mit meiner gegebenen Vollmacht hat?

Sowas ist nicht praktikabel. Man kann nicht vom Verkäufer oder Kassierer verlangen, bei einer Kartenzahlung außer der Karte und der Unterschrift auch noch selbst erstelle Vollmachten prüfen und deren Echtheit beurteilen zu müssen. Außerdem müsste die Legitimation auch bei späteren Reklamationen noch nachweisbar sein, wozu entsprechende Kopien benötigt würden - das klappt nicht.

Was du als "überreguliert" bezeichnest, dient dem Schutz vor Missbrauch und Betrug.

Sonnenstern811  07.07.2015, 21:46
@Cclass22

Naja, in deinem Fall sehe ich nun auch etliche Probleme. Hier ist halt klar eine Grenze gezogen. Außerdem bestände vielleicht doch auf irgendwelchen Umwegen die Gefahr von Betrügereien. Den Aufwand sehre ich auch als recht groß an. Trotzdem danke für den Stern.

Auf meinen Wunsch hat sie dann Online Banking beantragt, so konnte ich direkt von ihrem Konto nötige Überweisungen tätigen, was sicher auch nicht im Sinne der Bank war. Für eine Vollmacht war es aber nun zu spät. Die Postbank hat sich entschuldigt, nachdem ich mich beschwert habe und hat alle Unkosten für geplatzte Abbuchungen erstattet.

Nein, das geht nicht. Eine Kreditkarte darf nur vom Inhaber genutzt werden.

Willst du jemanden dauerhaft bevollmächtigen, kannst du dazu eine Partnerkarte auf dessen Namen ausstellen lassen.

Unsere Haushaltskasse läuft über ein Konto meines Lebensgefährten. Ich nutze schon seit 3 Jahren "seine" Maestro- und Kreditkarten, im In- und Ausland (Österreich, Schweiz, Polen, Italien, USA, Ungarn, Israel,...). In den 3 Jahren wurde ich kein einziges mal darauf angesprochen dass ein männlicher Name auf der Karte steht oder musste irgendeine Vollmacht vorzeigen.