Darf in einer Bedarfsgemeinschaft das Hartz4 Geld meines Partners bei einer Kontopfändung mitgepfändet werden?
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft und beziehe mit meinem Partner Hartz4! Leider habe ich eine Kontopfändung und das Geld das über dem PKonto Satz lag wurde Ruhend gestellt ! Aber es ist ja nicht nur mein Geld sondern auch das meines Partners! Darf die Sparkasse das Geld einbehalten? Bei einem P Konto darf ich allein 1075.- Euro haben, aber dadurch das das Geld meines Partners mit auf mein Konto geht habe ich natürlich mehr! (1300,-) Was kann ich tun um diesen Differnzbetrag zu bekommen. Die Sparkasse will natürlich nichts auszahlen, es wäre mein Geld und auf meinem Konto. Was kann ich tun?
1 Antwort
Wenn dein Partner sein Geld auf dein Konto fließen lässt, kann es dort auch gepfändet werden. Aber er kann sein eigenes Konto (mit oder ohne P) eröffnen und beim Jobcenter beantragen, dass sein Anteil am ALG II auf sein eigenes Konto überwiesen wird.
Siehe dazu die Hinweise der BA zu SGB II § 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377991.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377994
Dann hast du aber vielleicht Ärger, weil du Miete und Heizkosten und Telefon und Internet von deinem Konto abbuchen lässt - und dann das Geld auf dem Konto nicht mehr reicht.
Hier kannst du das Jobcenter bitten, die Miete direkt dem Vermieter zu überweisen. Das geht auch mit den Heizkosten.
Gruß aus Berlin, Gerd