Darf in einer Bedarfsgemeinschaft das Hartz4 Geld meines Partners bei einer Kontopfändung mitgepfändet werden?

1 Antwort

Wenn dein Partner sein Geld auf dein Konto fließen lässt, kann es dort auch gepfändet werden. Aber er kann sein eigenes Konto (mit oder ohne P) eröffnen und beim Jobcenter beantragen, dass sein Anteil am ALG II auf sein eigenes Konto überwiesen wird.

Siehe dazu die Hinweise der BA zu SGB II § 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377991.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377994

Dann hast du aber vielleicht Ärger, weil du Miete und Heizkosten und Telefon und Internet von deinem Konto abbuchen lässt - und dann das Geld auf dem Konto nicht mehr reicht.

Hier kannst du das Jobcenter bitten, die Miete direkt dem Vermieter zu überweisen. Das geht auch mit den Heizkosten.

Gruß aus Berlin, Gerd