Ratenzahlung mit Gläubiger vereinbart trotzdem Pfändung auf dem konto?

5 Antworten

sie kann ruhend gestellt werden, nur warum sollte der Gläubiger bei diesem stand das machen. Verhandeln sollte man bevor es dazu kommt

Bei einer Ratenzahlungsvereinabrung hat der Gläubiger keine Garantie darauf, daß Du sie auch einhältst.

Deswegen läßt er die Pfändung auf dem Konto, da sie ihm mehr Sicherheit bietet als eine Ratenzahlungsvereinbarung.

Naürlich kann er die Pfändung auch zurücknehmen oder ruhend stellen. Letzteres müssen die Geldhäuser jedoch in der Tat nicht akzeptieren.

es gab einen gerichtlichen Mahnbescheid - daraufhin wurde die Pfändung beauftragt. das müsste endgültig sein.

wie kommst du auf den Trichter dich danach auf eine Ratenzahlung einzulassen?

die Bank darf das Konto erst frei geben, wenn die Summe bezahlt wurde.

ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gläubiger erst die Pfändung betreibt, und sich dann auf eine Ratenzahlung einlässt, dafür dürfte zuviel Zeit vergangen sein.

Er hat sich aber auf eine Ratenzahlung eingelassen

Ganz einfach: Das sogenannte „Ruhendstellen“ hat keine gesetzliche Grundlage, daher machen das viele Banken zu Recht nicht mit. Es bliebe nur, die Pfändung aufzuheben, aber das möchte der Gläubiger nicht, da er sonst einen Rangverlust erleiden kann.

Die einzige Frage, die bleibt, ist, ob du nun an die Ratenzahlungsvereinbarung dennoch gebunden bist. Da kommt es auf den Wortlaut der Vereinbarung an.

Also aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen das beispielsweise die Berliner Sparkasse keinerlei Ruhendstellung akzeptiert.

ich denke als das deine Bank es einfach ablehnt.