Bei Konto Pfändung Freischaltung wegen Hartz4 beim Amtsgericht beantragen oder mit Sparkasse klären?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Amtsgericht 50%
Sparkasse 50%
abwarten und Tee trinken 0%

8 Antworten

Es kommt darauf an, ob Du ein normales Girokonto oder ein P-Konto führst.

Normales Girokonto: Hartz IV-Leistungen sind für die Dauer von sieben Tagen nach Geldeingang unpfändbar. In diesem Zeitraum muss die Bank den Geldbetrag auszahlen. Anschließend müsstest Du Dich meines Erachtens an das Amtsgericht wenden und dort einen Beschluss erwirken.

P-Konto: Solltest Du bereits ein P-Konto haben, sind die Geldeingänge bis zum Pfändungsfreibetrag unpfändbar.

Solltest Du ein normales Girokonto besitzen, hast Du die Möglichkeit, es in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Die Bank hat hierfür vier Tage Zeit, dann hast Du ebenfalls Pfändungsschutz.

Sparkasse

Wenn die Pfändung berechtigt ist oder auch in Zukunft weitere Pfändungen zu erwarten sind, ist der Rat von Imager761 völlig richtig. Ein P-Konto schützt in bestimmten Umfang vor Pfändungen und muß bei Deiner Sparkasse beantragt werden. Allerdings ist bei einem "P-Konto" ein Dispositionskredit oder Überziehungen ausgeschlossen und auch sonst sind gewisse Einschränkungen vorhanden (z.B. die Nutzung der "EC-Funktionen") Sollte die Pfändung also unberechtigt sein, muß gegen die Pfändung Einspruch eingelegt werden. Wo, steht im Pfändungsbeschluß. Damit könntest Du Dein bisheriges Konto weiter behalten.

Amtsgericht

Trotz P-Konto konnte ich nicht über mein SOZIALGELD verfügen. Die haben einfach nur 250,- Euro ausgezahlt-obwohl laut Kontoauszug 390,- Euro drauf waren. Und das bei 3,50 abbuchungsgebühren.Kann jedem nur raten- FINGER WEG VOM P_KONTO. Dann lieber alles sofort abheben.

das Hauptzollamt steckt dahinter? die Sparkasse macht da gar nichts und abwarten is genauso falsch! das was die an Geld wollen, musst du irgendwie bezahlen! also dort anrufen

Amtsgericht

Du mußt zum Amtsgericht und dort klären wie Du die Schuld ausgleichen könntest, evtl. durch eine Abtretungserklärung über einen monatlichen Betrag, der Dir trotz Hartz 4 möglich ist!