Hartz4, Vermögen (3000-4000€) auszahlen lassen. Was ist zu beachten?

6 Antworten

Ich gehe jetzt mal davon aus,das nicht nur dein Mann,sondern auch du ergänzende ALG - 2 Leistungen bekommst !

Denn wenn ihr verheiratet seid,nicht dauernd getrennt lebt,sondern in einem Haushalt,stellt ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) dar,dann wird auch dein Einkommen nach dem Abzug von Freibeträgen auf euren Bedarf angerechnet.

Demzufolge bekommst du dann auch Leistungen vom Jobcenter gezahlt,aber das nur mal am Rande.

Zu deiner eigentlichen Frage .

Mal vorausgesetzt du hast dieses Sparvermögen bei der Antragstellung angegeben,wird das nicht auf die laufenden Leistungen angerechnet,wenn du dein bzw.euer Schonvermögen nicht überschreitest.

Das bedeutet,du bzw.ihr dürft je 150 € x Lebensjahre haben + jeweils einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,min.aber jeder je 3100 € + diese jeweils einmaligen 750 €.

Ich gehe jetzt mal davon aus, das nicht nur dein Mann, sondern auch du ergänzende ALG - 2 Leistungen bekommst !

Das kann doch gut sein - sie verdient, aber das anrechenbare (bereinigte) Erwerbseinkommen reicht zu ihrer Bedarfsdeckung und vielleicht, um einen Teil seines Bedarfes zu decken, aber den eben nicht komplett !!!

Damit hat er einen Leistungsanspruch, sie aber nicht. Ist also durchaus möglich.

@EstherNele

In einer BG - gibt es nicht mein oder dein,es ist dann unser !

Wenn also der Mann Leistungen vom Jobcenter bezieht,bekommt sie demzufolge auch Leistungen gezahlt.

Denn das anrechenbare Einkommen, was nach dem Abzug der Freibeträge auf Erwerbseinkommen bleibt,wird auf den Bedarf der beiden aufgeteilt. Der dann entstehende Fehlbetrag,bis zu ihrem individuellen Bedarf wird dann durch eine Aufstockung ausgeglichen und diese steht ihr zu,da sie Erwerbseinkommen erzielt und nicht ihr Mann.

Hallo.

Es gibt viele Meinungen dazu daher ist es schwierig einen richtige Information dazu zu geben. Wenn das Vermögen bei der Beantragug von ALGii angegeben wurde sollte es kein Problem sein sich das Geld ohne Anrechnung auszahlen zu lassen. Nur wenn dieses Vermögen nicht angegeben wurde dann wird's schwierig und kann dazu führen dass es nach Bekanntwerden angerechnet wird.

Vielleicht helfen Dir diese Antworten aus finanzfrage.net weiter:

http://www.finanzfrage.net/frage/muessen-hartz-iv-leistungen-nach-auszahlung-des-bausparvertrages-zurueckgezahlt-werden

Die Auszahlung einer vermögenswirksamen Leistung wird nicht auf das ALG-II angerechnet, da es sich lediglich um eine Umschichtung von Vermögenswerten handelt.

Daß VL-Vermögen hätte bei der Beantragung als Vermögen angegeben werden müssen.

Für dieses Vermögen gelten die üblichen Freibeträge: 150 € pro Lebensjahr.

Würde mal beim Amt nachfragen ,du kannst so schnell eine Sanktion haben.