Darf ich unseren Kinderwagen im Treppenhaus abstellen?

15 Antworten

Da hast Du leider keine Chance. Ein Fluchtweg muss vorschriftsmäßig einen Meter breit sein und auch an den Mietvertrag musst Du Dich schon halten. Wenn Du mit dem Kinderwagen gar nicht weisst wohin, würde ich an Deiner Stelle aber mal mit dem Vermieter bzw. dem Hauswart reden. Vielleicht findet Ihr eine andere Lösung. Wenn es in einem Haus Wohnungen gibt, die so viele Räume habe, dass man normalerweise mit Kindern drin lebt, sollte es doch außerhalb der Wohnung auch einen Platz für einen Kinderwagen geben.

In unserer neuen Wohnung steht er auch im Treppenhaus, was allerdings in der alten gar nicht möglich war. Dort mussten wir ihn in den Keller bringen. Auch hatten wir dort ebenfalls einen Mitmieterin die sich wegen alles und jedem beim Vermieter beschwerte und die Leute aufhetzte. So etwas nervt. Aber ich denke wenn im Mietvertrag verboten steht und du schon sogar eine schriftliche Aufforderung bekommen hast, bleibt dir wohl keine andere Wahl als ihn umzustellen.

Kinderwagen im Treppenhaus versperren nicht nur im Brandfall Flucht- sondern unter ganz normalen Bedingungen auch Rettungswege. Rettungswege deshalb, weil es ja auch durchaus vorkommen kann, dass in Verbindung mit einem Notfall oder einem Krankentransport Hilfsmittel wie Tragetuch, Tragestuhl, Krankentrage zum Einsatz kommen müssen. Die Träger haben da schon unter ganz normalen Bedingungen oft erhebliche Probleme ums Treppenauge rum zu kommen. Erst Recht wenn da dann auch noch etwas im Weg steht.

Außerdem müsste bei Duldung der KW-Abstellung im TH Einseitigkeit entgegengewirkt werden.Denn was fürs Kleinkind der Kinderwagen ist, ist für einen gebrechlichen Senior im Haus vielleicht der Zweitrollator für Außen und für den Behinderten in einer anderen Wohnung der Rollstuhl für Draußen. Kinderwagenrecht wäre demnach also auch gleich Rollator- und Rollstuhlrecht und im Nu wäre alles dicht.

Das hat mit Kinderfeindlichkeit nicht das Geringste zu tun.

So wie heute Vermieter angehalten sind mindestens soundsoviel Abstellplätze für PKWs vorzuhalten, so sollte es auch für "Kinderwagen" eine Regelung noch vor der Hauseingangstüre geben.

Tja, das ist schlecht, aber der darf nicht ins Treppenhaus.

  1. Wegen Fluchtweg

  2. wegen Brandlast

  3. du musst bedenken: Wenn es brennt und das Treppenhaus verqualmt ist und alle Leute mit tränenden Augen, in Panik und hustend nix sehen, dann reißen die den Kinderwagen um, fallen, fallen übereinander und sterben 2 Meter vor der Haustüre. Alles da gewesen. Und haften tut dann der Chef der Hausverwaltung, die darauf nicht geachtet hat.

Wenn es so im Mietvertrag steht, die Verwaltung euch aufgefordert hat und sich sogar schon jemand beschwert, hat, habt ihr wohl kaum andere Möglichkeiten. Und im falle eines Brandes, könnne 58cm auch ziemlich "eng" sein.