Treppenhaus abschliessen erlaubt?

10 Antworten

Bei jeder normalen Haustür kann man raus, aber nicht rein!

Deswegen ist ein Absperren unnötig.

Das Abschliessen von Türen die im Brandfall als Fluchtweg diesen, ist nach den Brandschutzrichtlinen nicht erlaubt.

Wenn es brennt, ein Bewohner schafft es gerade aus der Wohnung, nimmt aber keinen Schlüssel mit, oder schafft es nicht im Rauch und in Panik das Schlüsselloch zu finden, und erstickt im Flur, dann hat die Hausgemeinschaft ein Problem, wenn es nicht ausdrücklich verboten war in der Hausordnung. Und wenn es bekannt war, hat derjenige ein Problem, der grob fahrlässig gegen Hausordnung und Brandschutzverordnung verstossen hat.

Da hast du recht.

Lassen wir mal außer Betracht, ob das Abschließen zulässig istoder per Hausordnung auferlegt werden kann. Denn dazu gibt es verschliedene Rechtsprechungen, und immer kommt es auf die Situation im Haus im Einzelfall an.

Aber bei dir kommt ja noch dazu, dass du keinen Schlüssel für die Haustür hast, wenn ich dich richtig verstanden habe. Und unter den Umständen geht das auf gar keinen Fall, dass abgeschlossen wird. Du solltest mit dem Nachbarn im EG reden und auch mit dem Vermieter, dass das zu unterlassen ist.

Die Ängste der Bewohner vor Einbruchgefahr sind ja vielleicht berechtigt, aber dann muss eine geeignete Lösung her, dass keiner benachteiligt ist.

.... wenn ich davon erfahre, kommt der nachgemachte Schlüssel in den Safe und gut ist. Der EG-Mieter bekommt für seinen Job eine Abmahnung.

Viel Glück!

Im Grunde hast Du Dir Deine Frage schon selbst beantwortet, denn brandschutzrechtlich gelten die Hauszugänge im Keller und Treppenhäusern als Fluchtmöglichkeit die in mehrparteigen Mietshäusern nicht versperrt / abgeschlossen werden dürfen.

Es wäre zwar schön, wenn es noch extra für alle klar ersichtlich in der Hausordnung stehen würde, aber grundlegend ergibt sich das schon aus dem Gesetz.