Kann ich den Kinderwagen umtauschen? - bin ich falsch beraten worden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Inhaberin des Geschäftes sich nicht kulant zeigen will, würde dir nur noch der Rechtsweg bleiben: Der Kaufvertrag kam wirksam zustande, du müsstest den Eigenschaftsirrtum nachweisen.

Wie dies Kosten- Nutzenmäßig für dich ausgeht, ob dir dies überhaupt gelingt, wird dir im Vorfeld niemand sagen können. Vielleicht findest du dein Modell beim Hersteller, wie es dort und mit welchen Eigenschaften beschrieben ist.

Vielleicht kannst du auch direkt beim Hersteller noch um Kulanz bitten.

Füge deinen Kaufbeleg hinzu, schildere deinen Anspruch, den Ablauf des Verkaufsgespräch, deine Erfahrung im Gelände, deine Bemühungen um Umtausch.

Bei Falschberatung hat das "Opfer" die Beweispflicht (wie so oft: der, der was will muss seinen Anspruch nachweisen). Mündlich ist immer schlecht. N Zeugen zu haben der aus der nahen Familie kommt ist auch fast unbrauchbar.
Das Verkaufsgespräch trotzdem mal wie ein Protokoll aus dem Gedächtnis aufschreiben so lange man sich noch gut erinnert. Nichts hinzu dichten oder gar übertreiben, sonst erhöht sich das Risiko dass die Verkäuferin verneint dass das Gespräch so stattgefunden hat. Es sollte schon auch ihrer Erinnerung weitgehend decken.

Das nächste wäre die Frage ob die Verkäuferin hätte wissen müssen dass der Buggy nicht tauglich für Waldwege ist (das ist unabhängig davon ob sie es wusste oder nicht). Reifenart, Reifenbreite, Federung... es liegt ja nicht alles nur an Luft oder keine Luft. Und natürlich was ein Waldspaziergang in ihrer Vorstellung ist und in eurer. Und ob der Buggy denn tatsächlich ungeeignet ist oder das nur eine sehr subjektive Ansicht der Kunden ist.

Für ne fachliche Einschätzung solltest einen Anwalt fragen. Das geht auch schon für 25€ Online bei frag-einen-anwalt. Persönlich/Lokal wäre natürlich besser. Auch mit Bildern vom Gefährt und dem fraglichen Waldweg.

Bespreche das mit dem Filialleiter/in ..

WidderDortmund1 
Fragesteller
 06.08.2020, 11:23

Es ist ein kleiner Laden, die Geschäftsführerin ist immer da und mit dieser habe ich gesprochen.

Nicht von der VK abwimmeln lassen, sondern auf Gespräch mit der Filialleitung bestehen und da auch ganz klar auf die offensichtliche Fehlberatung hinweisen.

Ist ja wohl ein schlechter Witz- Vollgummireifen im Wald, da könnt Ihr das Baby gleich auf ne Rüttelplatte packen 😠

Mooncrash  06.08.2020, 11:27

Also meiner hat Vollgummi, aber grosse Reifen... Geht supi :) Cybex Balios.

SiViHa72  06.08.2020, 11:29

was, die Trulla IST die Leitung?
Dann würde ich mal klar betonen, dass Ihr alle Euren Freunden, Verwandten, Kollegen etc von dieser Erfahrung berichten werdet.

Nicht ausgefallene werden, aber klare Ansage.

Vielleicht redet Ihr ja auch mit der Hebamme und in der Krabbelgruppe von dieser enttäuschenden Erfahrung..

Und kann man den Laden irgendwo bewerten?
Ja, hört sich erstmal doof an, aber wer so was unter Service versteht, muß mit Konsequenzen rechnen.

PS @ Mooncrash: Das ist eben ein Unterschied und den sollte die VK ganz klar kennen

WidderDortmund1 
Fragesteller
 06.08.2020, 11:31
@SiViHa72

Natürlich kann ich den Laden bei Google negativ bewerten, im Kindergarten von meinen Erfahrungen berichten genauso wie der Hebamme. Aber das bringt mir weder meine knapp 200€ noch einen besseren Buggy. Hätte ich keine rechtliche Handhabe wegen falscher Beratung?

Leider ist es Umtausch aus Kulanz.

WidderDortmund1 
Fragesteller
 06.08.2020, 11:29

Auch wenn ich offensichtlich falsch beraten wurde?