Gegenstände im Treppenhaus?

6 Antworten

Soll sie mal kommen. Was soll passieren? Ein Ordnungsgeld von 10€ oder was? Ein Verstoß gegen die Hausordnung wären sowohl Deine Schuhe als auch ihre Deko, da ist auch egal, ob sie eine Eigentumswohnung hat oder nicht. Sie ist trotzdem auch an die Hausordnung gebunden.

Die Nutzung des Gemeinschaftseigentums einschließlich Treppenhäuser durch einzelne Hausbewohner kann grundsätzlich nicht gestattet werden. Treppen, Flure sowie Kellergänge sind keine Abstellräume. Sie dürfen nicht zum Ablegen oder aufbewahren von Gegenständen benutzt werden. 

Das gilt für alle, auch für die, die schon 30 Jahre da wohnt.

Denn im Grunde ist das Unrechtes, da es auch Kinderwagen und Rollatoren mit einschließt oder nicht?

Es gibt halt Ausnahmen.

Grundsätzlich ist es so das die Rettungswege, dazu gehören auch die notwendigen Treppenräume, in voller Breite frei zu halten sind. Nach den BauO der meisten Bundesländer dürfen dort auch keine brennbaren Stoffe verbaut werden und auch nicht abgestellt werden.

Das steht so im Gesetz und das gilt auch für die "nette" Dame, im Gesetz steht nirgends das man ab einer gewissen Wohndauer nicht mehr an das Gesetz gebunden ist.

Allerdings es auch so was wie Verhältnismäßigkeit. Wer nur mal kurzfristig ein Paar feuchte oder dreckige Schuhe in die Türleibung stellt verstößt damit nicht automatisch gegen das Gesetz. Ein Schuhregal oder gar -schrank ist da schon eine andere Hausnummer. Wenn du dir eine Kokosfußmatte vor die Tür legst sagt auch Keiner was.

Aber ehrlich, mit solchen Mitbürgern zu diskutieren bringt selten was, die sind Argumenten eben nicht zugänglich, den Stress kann man sich sparen.

Hausordnung ist Hausordnung und gilt für den 100-jährigen, der seit 98 Jahren dort wohnt genau so wie für Dich.

Nimm eine alte Zeitung, leg sie in den Wohnungsflur und stell Deine nassen oder dreckigen Schuhe vorübergehend dort ab.

Dann hast Du "die Pflicht erfüllt", musst Dich nicht mit dem alten Drachen rumplagen und brauchst auch nicht grübeln, was die alte Schachtel vielleicht mit Deinen Schuhen anstellt, um Dir eins auszuwischen...

Grüße, ------>

Die Nutzung des Gemeinschaftseigentums einschließlich Treppenhäuser  durch einzelne Hausbewohner kann grundsätzlich nicht gestattet werden.
Treppen, Flure sowie Kellergänge sind keine Abstellräume. Sie dürfen
nicht zum Ablegen oder aufbewahren von Gegenständen benutzt werden.

Halten Sie doch schlicht sich an das, was bekannt vorgegeben ist! - Sieht dann in Ihrem Bereich einfach ordentlicher aus!

Ein Schuhständer in der eigenen Wohnungsdiele hilft!

Ich habe kein Problem damit die Schuhe reinzustellen, aber mir geht es ja ums Prinzip. 

Entweder darf jeder der will eine Kleinigkeit rausstellen oder eben keiner

@rmpro100g

Dann eben keiner. Vermutlich "kuscht" die Hausverwaltung vor dem Drachen aber genauso, wie alle anderen auch...

Ich hatte in meiner ersten Wochnung unter mir auch so welche wohnen. Am Ende der zwei Jahre waren die zahm.