Darf ich trotz Privatinsolvenz einen Internetanschluss anmelden?

8 Antworten

Verboten ist es nicht - aber ob du einen kriegst, bleibt dahingestellt...!

Das ist so nicht ganz richtig. Denn durch so ein verhalten könnte die Restschuldbefreiung flöten gehen. Und in diesem zusammenhang ist es verboten.

@Volker13

Das stimmt so nun überhaupt nicht! Alle Neuverbindlichkeiten sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Insofern darf er einen Internetanschluss haben und natürlich auch regelmäßig bezahlen.

ja darf er aber es wird scwer einen zu bekommen, weil die in der regel die schufa einträge überprüfen

Dazu braucht er die genehmigung des Treuhänders!

Naja, wenns nicht grad ne Mediaflatrate mit 50 MBit VDSL-Leitung, sondern ein Telefon und DSL komplettpaket beim Billiganbieter für 20 Euro ist, dann wird er das wohl aus seinem Selbstbehalt finanzieren können. Ich sehe da kein Problem. Dennoch - kurze Rückfrage beim Treuhänder sollte hier nicht schaden.

Da generell Neuverbindlichkeiten von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, kann er sich einen Internetanschluss zulegen. Den muss er sowieso aus dem Pfändungsfreien bezahlen. Insofern muss der TH auch nicht gefragt werden. Wo kämen wird denn dahin, wenn man wegen jeder Anschaffung fragen müsste. Dann dürfte er wohl mit seinem Pfändungsfreien auch nicht einkaufen gehen.

mit dem pfändungsfreien anteil des eigenen einkommens darf jeder insolvenzler tun, was er möchte - natürlich auch einen telefon/internet-vertrag abschließen. er ist durch das insolvenzverfahren nicht entmündigt worden.

beste grüße