darf ich, trotz Privatinsolvenz ,das Pflegegeld eines Familienmitglieds behalten?

2 Antworten

Das kommt glaube ich auf die Umstände an. Wenn das Pflegegeld eine Einkommensersatzleistung ist, wird es auch als solches betrachtet und ist pfändbar.
Andererseits sagt § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I (1. Sozialgesetzbuch), dass Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen, unpfändbar sind. Hierunter fällt auch das dem pflegenden Angehörigen aus der Pflegeversicherung zustehende Pflegegeld. Was hast Du denn sonst für Einkommen? Kommst Du überhaupt über den Freibetrag? Wenn nicht, ist es ja irrelevant. Wenn doch, ist es meines Erachtens eine Einzelfallentscheidung vom zuständigen Verwalter.

Pflegegeld ist KEINE Einkommensersatzleistung. Das Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu. Er soll damit seine pflegerische Versorgung unterstützen.

Lass das Pflegegeld auf das Konto des pflegebedürftigen überweisen und und dieser gibt dir öfter  ein paar Euronen davon ab.

Denn erscheint das Pflegegeld auf deinem Konto, so werden die Insolvenzverwalter sicherlich davon etwas abzweigen.