Jobrad trotz Privatinsolvenz?

3 Antworten

Im laufenden Verfahren nicht möglich. Wäre eine Gläubigerbegünstigung wenn du den einen die Schulden zahlst. In der WVP ist es möglich. Fragt sich nur ob es anhand der negativen Eintrag überhaupt zustande kommrn würde.

Aber sie ginge die Verbindlichkeit doch nach Eröffnung ein?!? Davon abgesehen, dass sie vermutlich keinen Leasingvertrag bekommt mit der Schufa, sehe ich da keine Probleme 🤔

@DieMoneypenny

Ja richtig mein IV meinte beim Gespräch damals keine Kredite oder Leasingverträge. Erst wenn dass laufende Verfahren beendet ist. Weil damit würde man einen Gläubiger bedienen und der Rest weisst ja selbst.

Leasing für ein Fahrrad? Reden wir über ein Objekt im oberen vierstelligen Euroraum? Du bist in der Privatinsolvenz, schon vergessen?

Leasing an sich dürfte möglich sein, aber ob dir jemand einen Vertrag dazu anbietet, halte ich für zweifelhaft. Aber egal, anfragen hilft weiter.

Das ist Jobrad.... läuft über den AG und es wird vom Bruttolohn abgezogen....

@Bergziege030116

Wer ist denn dann konkret der Leasingnehmer? Dein AG?

Natürlich ist das möglich. Das läuft alles über den Arbeitgeber. Für dich nur wichtig ist folgendes (gilt auch bei Dienstwagen):

Da sich das Fahrrad im Eigentum des Arbeitgebers befindet kann hier nicht gepfändet werden. Jedoch hat die gebräuchliche so genannte 1%-Regelung Auswirkungen auf das monatlich pfändbare Einkommen des Arbeitnehmers. Durch diese Regelung wird monatlich 1% des Anschaffungspreises des Fahrrads auf das Bruttoeinkommen addiert. Bei der Zahlung des Nettoeinkommens wird der Betrag wieder abgezogen, so dass eine geringere Auszahlung des Gehaltes erfolgt.

Als Grundlage für die monatliche Pfändung in der Insolvenz wird trotzdem weiterhin das Nettoeinkommen vor dem Abzug der 1% des Fahrrad-Wertes verwendet. So kann die tatsächliche Auszahlung des Gehalts nach der Lohnpfändung durch den Insolvenzverwalter deutlich unter der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze für Schuldner liegen. Dies gilt entsprechend auch für Lohnpfändungen, die vor einem Insolvenzverfahren gegen den zahlungsunfähigen Arbeitnehmer durchgesetzt werden können.

MfG CV