Pflegegeld trotz Erbausschlagung behalten?

4 Antworten

Wenn es auf dein Konto ging gehört es dir.

Melden bei Harz 4 ist Normal aber bei Angehörigen Anrechnungsfrei,jedenfalls bei Eheleuten.

https://www.google.com/search?q=pflegegeld+anrechnungsfrei&oq=Pflegegeld+anrechnungsafrei&aqs=chrome.1.69i57j0l2.13614j0j7&sourceid=chrome&ie=UTF-8

Der gleichzeitige Erhalt von Pflegegeld und Hartz-4-Leistungen ist nur dann anrechnungsfrei möglich, wenn es sich um die häusliche Pflege von Angehörigen handelt. Bei der Betreuung von anderen Personen wird das Pflegegeld als Einkommen angerechnet.

Hmmm...ich aber nicht die Ehefrau...da läuft eh alles anders

Und ich bekomme auch kein Hartz 4. Ich gehe regulär arbeiten

@Wippich

Die Frage ist ja das Pflegegeld jetzt ausbezahlt wurde damit keine überzahlung stattfindet...das Erbe aber ausgeschlagen wurde...wie sich das jetzt verhält muss es ans Gericht um die Gläubiger zu bedienen oder darf man es behalten,Da man ja vorher in vorleistung getreten ist

@Dodo2753

Eines ist sicher.Die Krankenkasse würde nie was auszahlen was einem nicht zusteht.Frage doch einfach mal bei denen nach.

Pflegegeld steht rechtlich dem Pflegebedürftigen zu, da ist es egal wie er versichert war. Und da das Pflegegeld auf das Konto der Tochter ging, die das Erbe ausgeschalgen hat, so gehört das Pflegegeld zur Erbmasse. Ergo ist es in die Erbmasse einzurechnen.

@Griesuh

Sie hat ihn doch gepflegt und das Geld hat sie von ihren Vater bekommen,was ja vor seinem Tot festgelegt wurde.

@Wippich

Ob sie es bekommen hat wissen wir nicht. Es wurde nur auf ihr Konto überwiesen. Und wenn es keine Vereinbarung gibt, dass er das Pflegegeld der Tochter überlassen hat, gehört das Pflegegeld zur Erbmasse. Sorry das ist hart, ist aber so.

Ich denke es wurde nur wegen der Schulden desa Vaters auf ihr Konto überwiesen.

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung wird es vorab gezahlt bei der privaten Versicherung rückwirkend.

Die Frage ist nun, wann dein Vater gestorben ist und wie er versichert war.

Wen es vorab gezahlt wird, musst du es sicher zurückzahlen.

Pflegegeld hat nichts mit dem Erbe zu tun.

Also er war gesetzlich versichert und ist Nov 2018 verstorben...

Die sterbeurkunde und Abmeldung bei der Versicherung ist schön seit Dezember gelaufen...

Das hat alles nichts damit zu tun. Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu, da ist es egal wie er viersichwert war. Und da das Pflegegeld auf das Konto der Tochter ging, die das Erbe ausgeschalgen hat, so gehört das Pflegegeld zur Erbmasse. Ergo ist es in die Erbmasse einzurechnen.

Dass das Pflegegeld auf dein Konto überwiesen wurde sagt nichts.

Gibt es eine Vereinbarung, dass er dir das Pflegegeld als Entschädigung überlassen hat? Wenn nicht:

Pflegegeld steht dem Pflegebedürftigen zu, da ist es egal wie er viersichwert war. Und da das Pflegegeld auf das Konto der Tochter ging, die das Erbe ausgeschalgen hat, so gehört das Pflegegeld zur Erbmasse. Ergo ist es in die Erbmasse einzurechnen.

Er hat für die Pflegekasse unterschrieben das es direkt auf mein Konto geht und ich habe auch betreuungs -vorsorge vollmacht ne Patienten Verfügung.und habe mich bis zum letzten Atemzug gekümmert

@Dodo2753

Jetzt wird's kompliziert. Das beste du konsultierst einen fachanwalt für Erb und Sozialrecht.

Das Pflegegeld ging auch auf mein Konto.

Dein Vater hat bei der Antragstellung bestimmt, dass das Pflegegeld direkt an Dich als betreuende Person auszuzahlen ist. Damit wird hier Deine Leistung "honoriert" und somit ist dieser nachträglich ausgezahlte Betrag m.M.n. nicht dem Erbe zuzurechnen.

Also kann mir da kein Gericht ans Bein pinkeln

Also verstehe ich es jetzt reicht das ich es als pflegende Angehörige behalten darf auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde.da es eher als "gehalt" gesehen wird...

Gibt es dafür einen Paragraphen?

@Dodo2753

Gibt es eine Vereinbarung, dass er dir das Pflegegeld als Entschädigung überlassen hat? Wenn nicht:

Pflegegeld steht rechtlich dem Pflegebedürftigen zu, da ist es egal wie er versichert war. Und da das Pflegegeld auf das Konto der Tochter ging, die das Erbe ausgeschalgen hat, so gehört das Pflegegeld zur Erbmasse. Ergo ist es in die Erbmasse einzurechnen.