Darf ich Speise Fische verkaufen?

6 Antworten

Da gibt es eine ganze Reihe Auflagen von Bauvorschriften über Tierschutz bis zur Hygiene und dem Gewerbebetrieb.

Als erstes brauchst du eine Erlaubnis des Veterinäramtes nach § 11 TierSchG. Die besprechen mit dir die Auflagen zur Haltung und Schlachtung.

Ein Verkauf am Ort der Zucht wäre kein Gewerbe, sondern Urproduktion. Dafür würde eine Anmeldung beim Finanzamt reichen. Verkaufst du aber an irgendwelchen Ständen, brauchst du eine Reisegewerbekarte.

Eine Berufshaftpflichtversicherung (wegen der evtl. Wasserschäden) wäre empfehlenswert.

Mit Aquarium ist da nicht viel. Für Speisefische brauchst Du schon Aquakulturbecken.

Deine erste Anlaufstelle ist also erstmal das Bauamt. Dann kannst Du Dich für alle weiteren Genehmigungen an das Vet Amt und/oder die Lebensmittelaufsicht wenden. Da kann man Dir zumindest den richtigen Ansprechpartner nennen.

Da gibt es jede Menge Vorschriften: Tierschutz, Hygiene, Lebensmittelrecht, Rückstände (Medikamente, Schwermetalle), Fütterung etc.

Das wird mit einem Aquarium nichts.

Da gibt es jede Menge Auflagen bezüglich Fütterung, Hygiene, Haltung, Lagerung usw. das sich das niemals lohnen würde, das Privat zu machen