Wie nah/Wie hoch darf man an der Grundstücksgrenze bauen?

4 Antworten

Dazu schaust du in die regionale Bauordnung für dein Bundesland - dann hast du die Antwort. 

entlang der Bebauungsgrenze gem. dem Bebauungsplan (gibt's auf dem Baurechtsamt kostenlos einzusehen).

Ausnahme könnte eine Grenzbebauung z.B. einer Garage sein, bei der man sich im Vorfeld am Besten mit dem Nachbarn verständigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie nah man an die Grundstücksgrenze bauen darf, steht in Helvetien in der BNO, der Bau- und Nutzungsordnung, jeder Gemeinde. Das unterscheidet sich nämlich in jeder Gemeinde sehr stark Beispielsweise in mittelalterlichen Siedlungsgebieten, die zur Kernzone zählen, darf (muss!) man bis ganz knapp an die Grenze bauen. Anderswo darf man höchstens auf fünf Meter an die Grenze der Parzelle heran. Die Bauwerkshöhe steht für jede Bauzone ebenfalls in der BNO.

In BW Garagen bis an die Grenze, sonst 2,5 m mind. Abstand und aber auch 0,4 der Gebäudehöhe an der Traufe (Schnittpunkt mit der Aussenwand). Höhe je nach Bebauungsplan 1 geschossig oder 2 geschossig oder mehr oder nach max Traufhöhe . Also alles sehr komplex... am besten zum Bauamt gehen oder einen Archtiekten kontaktieren.