Darf ich selbstgemachte Illustrationen zu einem Buch verkaufen?

1 Antwort

Der Autor des Buches hat seine Figur womöglich recht kunstvoll beschrieben, aber dennoch sollte gelten, was dieser Autor schreibt: "Wird ein Werk in eine andere, wesensfremde Werkkategorie transformiert, so ist in der Regel von einer freien Benutzung auszugehen. Beispielsweise wenn ein Gedicht in ein Gemälde oder eine Fabel in eine Melodie umgewandelt wird." http://www.jusline.de/?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=2&paid=24

Und eine freie Benutzung ist frei, auch ohne Zustimmung des Urhebers und des Verlags verwertbar, schreibt § 24 UrhG: "(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden."

Sicher kann man natürlich nie sein, wie ein Richter den eigenen Fall sieht. Schließlich ist ein "verbales Design" auch eine schöpferische Leistung. Aber deren optische Umsetzung scheint auch mir recht frei zu sein.

Nennt man hingegen die Figur aus einem Roman beim Namen, etwa beim Verkaufen oder beim öffentlichen Verschenken seines Bildes, dann kommen noch andere Rechtsgebiete in Frage, jenseits des Urheberrechts. Titelschutz genießt der Roman sicher, ein Markenschutz kann bestehen, und auch das Wettbewerbsrecht sollte nicht unter den Tisch fallen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Pardotje 
Fragesteller
 22.10.2012, 00:14

Vielen Dank, genau sowas habe ich gesucht!