Ist es möglich, eine Maklerprovision zu umgehen?
Hallo liebes Communtiy!
Nur mal so angenommen, ich habe einen Vertrag mit einem Makler, für einen Hausobjekt (verkauf).
Der es jedoch nicht schafft es zu verkaufen, und mich irgendjemand privat kontaktiert, und es kaufen möchte.
Er hat keinerlei Anspruch des Maklers genommen.
Kann ich einfach den Maklervertrag kündigen, die Frist abwarten, und dann das Objekt denjenigen verkaufen?
Ich bin mir bewusst, dass wenn in der Frist es zu einem Kaufvertrag kommt, der Makler Anspruch auf seine Provision hat. Die Provision wäre ungefär eine sechstelliger Betrag, und da kann ich mir schon vorstellen, dass der Makler damit ein Problem hat oder?
Ist das rein theoretisch möglich? ist das rechtens? Weiß jemand wie lange die Frist ist?
Schöne Grüße
3 Antworten
Wieso hat der private Kunde Sie JETZT in der Zeit des Makleralleinauftrages kontaktiert?
Wie bzw. wodurch ist der Kunde auf Ihr Haus aufmerksam geworden?
Tatsache ist: Sollte sich in irgendeiner Weise herausstellen, dass der private Kunde nur deshalb auf Sie bzw. Ihr Objekt aufmerksam geworden ist bzw. die Absicht klar wurde, dass Sie verkaufen wollen, dann wäre es auf der Basis der Aktivitäten des Maklers geschehen und zwar UNabhängig davon, ob Sie die Frist abwarten!
Sollte der Makler deshalb auch einige Monate später herausfinden, dass Sie das Haus an Person X verkauft haben, weil er in irgendeiner Form Aufmerksamkeit erzeugt hat., könnte auch später noch eine Rechnung seitens des Maklers kommen.
Wie lange die Frist "danach" ist, wird im Streitfall eine Einzelfallentscheidung und hängt definitiv auch mit den feinen Details zusammen.
Also: Spätestens, wenn Sie den Maklervertrag vorzeitig kündigen u. anschließend recht zeitnah verkaufen, denkt der Makler: "Nachtigal ich höre Dich trapsen".
Und selbst, wenn Ihr Privatkunde keine Leistungen direkt vom Makler in Anspruch genommen hat (oder es auch nur erzählt), überlegen Sie bitte, ob nicht durch die Nachbarschaft es weitererzählt wurde, seit der Makler z.B. ein Verkaufsschild aufgestellt hat o.ä. bzw. z.B. Ihr Haus einen so unverkennbares Aussehen hat, (Wiedererkennung) ...
Sollten Sie vom Kunden hören: "Ich würde ja kaufen, will allerdings KEINE Maklercourtage bezahlen" und Sie gehen dann darauf später ein, würde ich vermuten, dass es eine Mitschuld ist am versuchten Betrug, falls es "auffliegt".
Wichtig: Die Aussagen sind KEINE Rechtsberatung und stellen auch nur meine Meinung dar.
Danke sehr :D
Wenn du einen Vertrag hast, steht da doch genau drin, wann und unter welchen Umständen du diesen vertrag kündigen kannst. Was soll denn dann diese Frage ?
1.) Wenn dies ein qualifizierter Alleinauftrag ist und der Makler Dich verklagt wirst Du verlieren und musst zahlen. Egal woher der Kunde kommt. 2.) Wenn es ein Auftrag ist und der Makler ursächlich an der Anfrage bzw. dem Interessenten beteiligt war musst Du auch zahlen.
Natürlich hat der Makler damit ein Problem oder hättest Du kein Problem wenn Dein Chef versuchen würde Dich zu betrügen?