Verletzt das Urheberrechte?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Himmelsschaf,

erst mal muss ich dir leider das gleiche sagen, was ich Leuten aus der Fanart und Fanfiction-Community häufig sagen muss: Nach deutschem Urheberrecht sind nicht nur Texte, Bilder, Songs oder Filme geschützt sondern auch Plotverläufe, Szenen und Figuren.

Fanart zu veröffentlichen ist deswegen grundsätzlich ein Urheberrechtsverstoß. Die Rechte an den Figuren, die du zeichnest gehören dem Künstler/Verlag/Produktionsfirma. Deswegen darfst du sie nicht einfach veröffentlichen. Mehr dazu: http://www.utopianreflections.net/recht-fuer-fanfiction-autoren/

Die gute Nachricht: Das was du vorhast ist gar keine "Veröffentlichung" im urheberrechtlichen Sinne. Solange du nur "Werkstücke" an Personen weiter gibst, mit denen du persönlich bekannt bist, ist das durch das Recht auf Privatkopie nach §53 UrhG gedeckt.

Und der T-Shirt-Shop darf das T-Shirt gemäß demselben Artikel auch für dich herstellen. (Nein es ist nicht absurd, dass das extra im Gesetz steht. Denn der T-Shirt-Druck-Shop ist mit dir ja nicht persönlich bekannt, und dürfte deswegen sonst das T-Shirt nicht an dich weitergeben... sorry Juristenlogik ^^)

Fazit: Ja das darfst du.

PS: rein juristisch würde es keinen Unterschied machen, ob du mit der Veröffentlichung der T-Shirts Geld verdienst. Denn §12 UrhG verbietet nicht nur das "Verwerten" sondern schon das "Veröffentlichen" eines Werks ohne Zustimmung des Urhebers.

Ja natürlich. Du hast es selber gemalt und schlägst keinen Gewinn daraus.

Das ist sachlich falsch. Auch wenn sie das Bild selbst gemalt hat bestehen Urheberrechte an dem Motiv. Ob eine Veröffentlichung privat oder kommerziell geschieht ist urheberrechtlich ohne Bedeutung.