Darf man den Hobbyraum als Wohnraum benutzen?

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Wo kein Kläger, da kein Richter.

Die Wohn/-Nutzfläche umfaßt alle Räume der WE 2, Wobei ein Teil des sogenannt bezeichneten Hobbyraumes abgezwackt und zum Hausanschlußraum umfunktioniert wurde, der zudem nur durch den Hobbyraum zu Inspektions- oder Arbeitszwecken erreicht werden kann.

Macht man nun Schlafen zum persönlichen Hobby, gestaltet sich das im Sommer in diesem um die Jahrhundertwende ca. 1910 errichteten Altbau recht angenehm; im Winter könnte es da leicht müffeln, wenn nicht kräftig geheizt und gelüftet würde!?!

Im Falle einer Vermietung könnte der Mieter Zweifel an der Wohnfläche hegen, gibt es doch in dem Hobbyraum (Nutzfläche) keine ausreichend großen Fenster, die diesen Bereich vom "Kellerloch" zum Schlafzimmer "upgraden" lassen.

Gemäß den textlichen Ausführugnen der Teilungserklärung handelt es sich bei der WE 2 komplett um Wohnrum; die Bauzeichnung erklärt die Nutzbarkeit hingegen anders. - Hier hat vermutlich der Bauräger udn Auteiler mit einem geschickten "Kniff" die der Kaufpreisfindung zugrundeliegende tatsächlichen Wohnflächensumme geshönt!?! -

Aufschluß kann letzlich nur eine Anfrage bei zuständigen Bauamt geben, die vermutlich hinsichtlich der wohnwirtschaftlich zulässigen Nutzung des Hobbyraums mit dessen bescheidener Fenstersituation negativ beschieden werden dürfte.

Schnoux 
Fragesteller
 24.01.2018, 17:39

Vielen Dank!

Habe mich nochmal erkundigt über den prozentuale Anteil der Fenster an der Wohnfläche. Wäre auf jeden Fall sehr knapp.

Hintergrund ist eigentlich dieser, dass im Souterrain an der Wand zischen "Schlafen" und Bad die Kaminschächte für das Haus anfangen und diese Wand bis ca. 1,2m Höhe feucht ist. Die Handwerker meinten das Mauerwerk zieht Feuchtigkeit von unten, da das Haus so alt ist.

Ich versuche nun rauszufinden, wer für die "Abdichtung" aufkommen muss. Ich oder die WEG.

LG

schelm1  24.01.2018, 18:52
@Schnoux

Für aufsteigende Fuchte haftet der Bauträger von dem Sie diese Wohnung gekauft haben Ihnen gegenüber, insbeodere aber auch gegenüber der WEG, sofern noch keine 5 Jahre seitdem vergangen wären.

Für Sie als Käufer ist natürlich auch von Bedeutung, ob Sie nun einen fest verinbarten Preis /m² Gesamtffläche oder Wohnfläche bezahlt haben.

Mit einer solchen Kellerwand- und Bodensanierung bei Altbauten rechnen Sie mal mit ca. € 5.000 pro laufenden Meter Wand und das gleiche nochmals je m² zu saniernde Bodenfläche.

Finanziell nicht Ihr Ding sondern das der Gemeinschaft, die der Verwalter blitzschnell zu einer entsprechenden außerordentliche Versammlung einberufen sollte, auf der dann die Einbindugn eines Fachinmgenieurs und eines Anwalte für Baurecht beschossen werden sollte..

Der Schaden beschränkt sich ja keinesfalls auf Ihre paar laufenden m und m²! In den anderen Kellerbereichen sieht das genau so aus.

Erfahrungsgemäß können hier ca. € 50.000 bis € 70 000 auf die Gemeinschaft zukommen, die falls der Bauträger "ausfällt" schonmal über Sonderumlagen nachdenken sollte.

Die wenigen Angaben deuten eher darauf hin, dass es sich baurechtlich nicht um einen Raum zu Wohnzwecken handelt. Das müsste man genauer prüfen, in dem man die Pläne und die Genehmigung beim Bauamt einsieht. Oft sind die Pläne dann einfach mit "nicht für Wohnzwecke" gestempelt. Ein Wohnraum muss je nach geltender Bauordnung bestimmte Anforderungen erfüllen: Belichtung, Mindesthöhe. Meistens erfüllen das die Hobbyräume nicht.

Unabhängig davon ist die tatsächliche Nutzung.

Bei Kellerräumen fehlt es häufig an der für Wohnräume notwendigen Belichtung und Belüftung, sodass diese nach der Landesbauordnung nicht als Wohnräume zugelassen sind.

Schnoux 
Fragesteller
 24.01.2018, 17:41

Danke für die Antwort, wäre lieb, wenn Du dir nochmal meinen Kommentar zur 1. Antwort anschaust. Das ist nämlich mein eigentliches Problem.

lesterb42  24.01.2018, 17:44
@Schnoux

Die Außenwand ist Gemeinschaftseigentum. Das muss die WEG reparieren lassen.

Schnoux 
Fragesteller
 24.01.2018, 18:22
@lesterb42

Ist sogesehen ja nicht die Außenwand, sondern die Wand zwischen Schlafzimmer und Bad. Sogesehen auf dem Bild vom UG die Wand links neben der Schrift "Bad 2".

Dennoch ist es eine tragende Wand

Da sich das Bad im UG befindet, halte ich es für eine gute Idee, das Schlafzimmer dorthin zu verlegen, wenn es belüftet werden kann und über eine ruhige und angenehme Atmosphäre verfügt. Auf jeden Fall muß es dann mit einem Rauchmelder ausgestattet werden, wenn das nicht schon erfolgt ist.

Falls das nicht erlaubt sein sollte, würde ich den Hobbyraum zum Arbeits- und Ankleidezimmer machen, dann kannst Du den oberen Teil mit einer Schlafcouch als Wohnschlaf- und Eßzimmer nutzen.

Giwalato

schelm1  24.01.2018, 18:53

würde ich den Hobbyraum zum Arbeits- und Ankleidezimmer machen,

Bäder und Küchen brauchen keine Rauchmelder!

Der Schilderung nach zu urteilen, bietet sich Ihr kerniger Gedanke insoweit an, dass eine gewisse Bügelfeuchte der Wäsche dort stets gewährleistet sein dürfte!

Giwalato  24.01.2018, 19:20
@schelm1

Wenn ein Bereich der Wohnung als „Hobbyraum“ bezeichnet wird, gehe ich zunächst davon aus, daß er zum ständigen Aufenthalt geeignet ist.

Ich kenne weder das Baujahr des Hauses noch war ein Hinweis in der Frage, daß dieser Bereich der Wohnung sehr feucht ist.

Wenn dies zutrifft, kann der Raum nur wie ein normales Kellerabteil genutzt werden und ist natürlich weder zum Schlafen noch als Kleiderdepot geeignet.

Hallo,

Ich denke schon, dass du die Räume so nutzen und gestallten darfst, wie du es möchtest.

Bei einem Haus- oder Wohnungs-Grundriss sind die Bezeichnungen der Räume nur als ein Beispiel der Nutzung gedacht. Der Architekt dieser Wohnung war mit Sicherheit der Meinung, das dieser Raum für einen Hobbyraum besonders geeignet ist, du musst aber im Normalfall dort keinen Hobbyraum einrichten.

Oftmals sind in Hausgrundrissen auch Möbel eingezeichnet, diese dienen aber auch nur dazu, dass ein Käufer sich die Größe des Raumes besser vorstellen kann und als Idee der Raumnutzung.

L.G.