Darf ich neben meiner UG (Kapitalgesellschaft) auch ein 2. Gewerbe anmelden? Ist es möglich für dieses 2. Gewerbe die Kleinunternehmer Regelung zu nutzen?

2 Antworten

Du kannst soviele Gewerbe anmelden wie du willst. Ob das FA was dagegen hat dann mehrfach die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz anzuwenden, klärst mit denen direkt oder mit deinem vermutlich nicht vorhandenen Steuerberater. Bei einer UG und einer Personengesellschaft wird es kein Problem sein, bei mehreren genau gleich aufgestellten Firmen mit gleicher Gesellschaftsstruktur und gleicher Tätigkeit wohl schon. Insbesondere droht dann auch Ärger von Mitbewerbern wegen unlauterem Wettbewerb - ist aber eine andere Baustelle.

MatthiasMJHD 
Fragesteller
 26.02.2020, 03:46

Danke also wird das mit der Kleinunternehmer Regelung bei dem 2. Gewerbe kein Problem?

Akecheta  26.02.2020, 03:51
@MatthiasMJHD

Bei einer Kapitalgesellschaft als UG und einer Einzelunternehmung ziemlich sicher nicht. Sicher ist es aber erst, wenn das FA dann damit auch einverstanden ist. Klär das doch mit denen vorher und fertig die Laube.

Grundsätzlich schon.
eine UG ist als Kapitalgesellschaft/juristische Personen steuerlich grundsätzlich einzeln zu betrachten.

umsatzsteuerlich kann es hier aber eine Ausnahme geben, falls eine Umsatzsteuerliche organschaft zustande kommt. Dann würden dir (Einzelunternehmer/natürliche Person) als organträger alle Umsätze der organgesellschaft zugerechnet werden. Das gilt das auch für die Grenzen der Kleinunternehmer Regelung. Auserdem würdest du die Umsatzsteuer Schulden und nicht die UG. Das könnte im Fall einer Insolvenz der UG relevant sein.

MatthiasMJHD 
Fragesteller
 26.02.2020, 16:10

Erst Mal super Antwort! Ich will aber das es zu keiner Organschaft kommt. Ist es dann möglich das beides getrennt zu lassen. Damit meine ich Umsatzsteuer für die UG zu zahlen und im 2. Gewerbe als Einzelunternehmer mit der Kleinunternehmer Regelung die Umsatzsteuer weg zu lassen?

Stefan1248  26.02.2020, 17:52
@MatthiasMJHD

Bei der Umsatzsteuerlichen organschaft gibt es aber kein Wahlrecht. Wenn du UG in dein ein Einzelunternehmen finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert ist, besteht die organschaft. Ich vermute mal die finanzielle (du bist alleiniger Gesellschafter der UG?) und organisatorische (du bist alleiniger GF der UG?) Eingliederung liegen vor. Fraglich ist die wirtschaftliche Eingliederung. Was macht die UG und was willst du als Einzelunternehmer machen? Gibt es zwischen den Unternehmen irgendwelchen leistungsaustausch?

MatthiasMJHD 
Fragesteller
 29.02.2020, 00:07
@Stefan1248

Also in der UG ziehe ich Provisionsbeträge durch mein Portal ein. Und nebenher will ich ein Teil der Software vom Portal verkaufen. Dann weiss ich, dass man hierfür ein extra Gewerbe anmelden muss was ich dann auch machen werde. Da ich denke so auf einen Verkaufspreis von ca. 20.000 euro kommen werde, dachte ich nimm ich die Kleinunternehmer Regelung um die Umsatzsteuer zu sparen. Und das hoffe ich eigentlich das es möglich ist. Bei der UG zahle ich die Umsatzsteuer.

MatthiasMJHD 
Fragesteller
 29.02.2020, 00:09
@MatthiasMJHD

Achja mit der UG würde bis jetzt sehr sehr kleine Beträge umgesetzt. Unter 100 Euro bis jetzt.

Stefan1248  29.02.2020, 09:08
@MatthiasMJHD

Da würde ich dann eine Umsatzsteuerliche organschaft annehmen.

wozu eigentlich die UG?

MatthiasMJHD 
Fragesteller
 01.03.2020, 22:13
@Stefan1248

Die UG wird später eventuell größere Summen wie erfolgreich Sie wird umsetzen. Also ist es jetzt möglich die Umsatzsteuer bei dem 2. Gewerbe der Kleinunternehmer Regelung weg zu lassen oder nicht?

Stefan1248  01.03.2020, 22:33
@MatthiasMJHD

Nein eher nicht. So wie du das beschreibst würde es zu einer umsatzsteuerlich organschaft kommen. Damit bist nur du Unternehmer und die Umsätze der UG werden dur zugerechnet.