Kleinunternehmer neben hauptberuf wir das normale gehalt als einnahme mit angerechnet

2 Antworten

1.) es gibt in Deutschland im Einkommensteuergesetz verschiedene Einkunftsarten 2.) eine davon sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (dazu gehören zum Beispiel deine Einkünfte als Kleinunternehmer, so dein Unternehmer gewerblich geprägt ist) 3.) eine weitere Einkunftsart sind die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (du bist Rechtsanwalt oder ähnliches) 4.) eine weitere Einkunftsart sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (dazu gehören eure Einkünfte aus Lohnsteuerkarte) 5.) dann gibt es noch ein paar mehr Alles wird zusammengerechnet und bildet dann den Gesamtbetrag der Einkünfte. Nach Abzug von einigen Ausgaben (Vers., Spenden etc.) ergibt sich dann das zu versteuernde Einkommen. Danach wird die Steuer berechnet. In Deutschland ist eine Progression in der Steuertabelle eingerechnet. Erst einmal hat jeder eine Grundfreibetrag, Verheiratete doppelten Grundfreibetrag von dem keine Steuern erhoben werden. Mit immer höherem Einkommen muss du prozentual immer mehr an Steuern bezahlen. Also jemand der 60.000 Euro als zu versteuerndes Einkommen hat zahlt nicht nur doppelt so viel wie einer mit 30.000 Euro, sondern einiges mehr. Es ist immer besser, wenn man sich einen Steuerberater zulegt, also schon mal nach Empfehlungen herum hören. Außerdem ist es angebracht, sich schon mal Geld aus dem Kleinunternehmer weg zu legen für evtl. Nachzahlungen. Was nicht vergessen werden darf, die eigene Krankenkasse informieren. Die Krankenkassen haben das Recht auf zusätzliche Beiträge, wenn das durchschnittliche zusätzliche Einkommen (nicht verwechseln mit Umsatz!) mehr als 400,-- € monatlich ausmacht. (Aus demselben Grund sind die Aushilfsjobs bis 400,--€ begrenzt, jedenfalls zurzeit)

Ok danke für die hilfe

Quatsch. Die 17.500 EUR werden aussschließlich aus den Einnahmen des Gewerbebetriebs errechnet.-