Büroservice für Gewerbe nutzen, wie anmelden?
Hallo liebe Leute,
derzeit habe ich einen Gewerbeschein ohne Rechtsform für Dienstleistungen im Internet. Da meine Wohnanschrift in einem kleinen Dorf recht wenig repräsentativ für ein Internet-Unternehmen ist, habe ich vor eine Geschäftsadresse (Virtual Mailbox) zu mieten. Der Anbieter wirbt damit, dass die Adresse entsprechend für Gewerbeanmeldungen genutzt werden kann/darf, und es sich um eine vollständig ladungsfähige Adresse handelt.
Wenn ich dort nun also eine solche Adresse z.B. in Berlin oder München buche, muss ich dann mein Gewerbeschein hier daheim abmelden, und dort in Berlin oder München als entsprechendes Hauptgewerbe anmelden, oder reicht es aus, das Hauptgewerbe hier zu belassen, und am Standort dann nur eine Zweigstelle beim Gewerbeamt anzumelden?
Hintergrund der Aktion soll sein, dass ich im Impressum und als Anbieterkennzeichnung sowie Domainwhois nicht wie bisher meine private Anschrift mitteilen muss, sondern eben eine Anschrift die zudem noch in einer repräsentativen Stadt liegt, um alleine auch vor Mitbewerben nicht als (kleiner Anbieter vom Dorfe) da zu stehen.
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten zu diesem Thema.
1 Antwort
Da will dir einer eine virtuelle Geschäftsadresse vermieten. Die ist für eine Gewerbeanzeige als Hauptniederlassung aber völlig ungeeignet, auch wenn er das schreibt. Der will nur dein Geld. Ob du hinterher Buß- und Zwangsgeldbescheide bekommst, ist dem doch egal.
Du bist gemäß § 14 GewO verpflichtet, das Gewerbe an dem jeweiligen Betriebssitz anzumelden. Dort, wo man dich auch antrifft. Und das ist nun mal deine Wohnanschrift. Bei einem Internet-Geschäft ist die Adresse doch auch ohne Bedeutung. Scheinadresse und Briefkastenadressen sind unzulässig. Schließlich ist Gewerberecht Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Deshalb muss das Gewerbeamt wissen, WER WO WAS macht.