3 Antworten

verboten ist es im grunde nicht. dient ja auch als schutz gegen kälte o.ä. (Motorradfahrer dürfen es ja auch tragen) Ich würde es aber nicht unbedingt drauf anlegen, mit so einer rumzulaufen, die macht schon leicht den eindruck, du würdest gleich ne bank überfallen. ;-) Es gibt ja auch alternativen wo der bereich über dem mund kompeltt frei ist. (so was hab ich auch beim motorrad fahren..jat einem nicht einen ganz so großen schrecken ein^^) Aber wenn es dein wunsch ist...bitte ;-)

Wenn du nicht auf eine DEMO gehst. Da herrscht immer noch Vermummungsverbot

Beim Radfahren und Temperaturen unter -5° und Strecken über 10 km würde ich dringend zu einer Sturmhaube raten. Helm oder Mütze zusätzlich und Augen mit einer Fahrradbrille schützen. Ansonsten könnte es zu Erfrierungsschäden kommen, die im Gesicht als hässliche Flecken evt. dauerhaft sichtbar bleiben. Man muss vor allem den Windchill-Effekt beachten. Bei ca. 20 km/h und einer Temperatur von -10° sinkt die gefühlte und wirksame Temperatur auf ca. -20°. Da wird sich dann auch kaum noch jemand an der "Vermummung" stören.