Darf ich mit einem gemieteten Stelllplatz machen was ich will?

5 Antworten

Wenn der Stellplatz, der zu deiner Wohnung gehört, im Mietvertrag genau bezeichnet worden ist (vorne rechts.. o. a.), ist das dein persönlicher Stellplatz.

Vorschlag:

Stelle einen Fahrradständer (ca. 30 Euro im Baumarkt) auf euren Stellplatz und lasse am Fahrradständer euren Namen (wie ein "Nummernschild") anbringen... ggf. den Fahrradständer mit einigen zusätzlichen Betonplatten unverrückbar machen.

Einen "Pavillon" kannst du nicht einfach hinstellen.

Anderer Tipp: Vermiete deinen Stellplatz! Da er zu deinem Mietvertrag gehört, kannst du ihn weitervermieten!

Simely 
Fragesteller
 26.10.2010, 16:58

Danke für die schnelle Antwort. Nein, er ist nicht genau bezeichnet. Es steht dort einfach nur Stellplatz und der Betrag.

Den Stellplatz zu vermieten hatten wir auch schon überlegt, weil uns das jemand als Tip genannt hat, aber da es keinen allzu guten Platz für Fahrräder gibt, haben wir überlegt, ob wir nicht einfach die Räder dort hinstellen können, egal ob mit Plane, abgegrenzt oder irgendwie anders.

Ich denke,dass es nirgendwo festgeschrieben ist, das der Stellplatz nur für Kraftfahrzeuge genutzt werden darf.

Simely 
Fragesteller
 26.10.2010, 17:00

Besten Dank für die Antwort. Das haben wir uns auch schon gedacht, wissen aber auch nicht, ob das tatsächlich so ist.

Hallo Simely, schon bezogen auf die Optik, kannst Du mit den Stellplatz nicht machen was Du willst! Frage auf jeden Fall den Vermieter für evtl. Veränderungen die Du vornehmen möchtest! Wenn für Dich kein weiteres Nutzen in Frage kommt, kannst Du nicht vielleicht intern den Platz vermieten? Sonst mußt Du Dich damit abfinden, wenn Du kein Auto hast, kannst aber verlangen, das der Platz leer bleibt! Mit freundlichem Gruß, Hk.O

Es spricht nichts dagegen, die Fahrräder dort abzustellen.

Auch feuerschutzpolizeiliche Gründe sind nicht gegeben, was bei Reifen oder Benzinkanistern etwa durchaus gegeben ist.

Ihr solltet einfach die anderen Mitbewohner informieren, nicht dass die sich dann aufregen.

Eingrenzen, überdachen wäre eine bauliche Veränderung, das müsste immer mit dem Vermieter abgestimmt und von ihm schriftlich bestätigt werden.

Der im Mietvertrag bezeichnete Stellplatz muß auch verfügbar sein. Reden Sie mit dem Vermieter, damit er Ihnen die Fläche zuweisen kann, die von Ihnen auch bezahlt wird. Geshieht dies nicht, dann können Sie nach entsprechender Vorankündigung ab dem nächsten Monaat die Stellplatzmiete einbehalten und falls Sie Mut haben, auf die Zuweisung klagen.