Lange Auffahrt = zwei Stellplätze?

3 Antworten

Zunächst mal stellt sich die Frage, ob der komplette 10 m lange Platz zu eurer Mietsache gehört oder nicht.

Gehört der komplette Platz zu eurer Mietsache, hat die Vermieterin darüber keinerlei Verfügungsgewalt. 

Gehört euch nur der hintere Teil des Stellplatzes darf vor diesem Platz trotzdem kein Fahrzeug geparkt werden, da dies die Nutzung eures Platzes verhindern würde. 

Wie wir es drehen und wenden, egal ob es ein großer Stellplatz oder ein kleiner Stellplatz mit Zufahrt ist, es darf niemand so parken, dass euer Stellplatz nicht nutzbar ist. 

Gibt es einen Teilungserklärung, in der alle Stellplätze in einer Grundrisszeichnung des Grundstückes eingezeichnet sind? Gibt es eine genaue Zuweisung des Stellplatzes zu einer bestimmten Wohnung - oder ist der Stellplatz außerhalb des Mietvertrages der Wohnung vermietet? Das alles ist vorher zu klären! - Ist eine Feuerwehrzufahr im Brandfall noch gewährleistet?

Den Stellplatz hast du in der Grösse gemietet , deine vermieterin darf niemanden sonst da parken lassen. Es ist deine Mietsache.