Moped Stellplatz

2 Antworten

An der klaren Regulierung Deiner Wohnungsgenossenschaft gibt es nichts zu rütteln. Sie hat auf ihrem Grundstück das Bestimmungsrecht und darf somit auch klipp und klar definieren, Kraftfahrzeuge jeglicher Art nur auf den ausgewiesenen Stellflächen abzustellen. Und ein Moped ist nun mal kein Fahrrad. Und wenn Du keine Sondererlaubnis für das Abstellen bekommst, so lohnt sich diesbezüglich auch kein Rechtsstreit. Bei einem "richtigen" Mofa ( mit Tretkurbeln und Pedalen ) wäre es ein Grenzfall, sofern diese Fahrzeugart nicht ebenfalls in der Untersagung ausdrücklich aufgeführt ist. Denn ein Mofa dieser Bauart ist rechtlich ein "Fahrrad mit Hilfsmotor". Aber auch in diesem Fall besser mit dem Vermieter sprechen, denn nicht jeder Mieter könnte diesen Unterschied klaglos einsehen.

dürfen nur in den vorgesehenen Park-, Einstell- oder Abstellplätzen oder außerhalb der Häuser im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Der Unterschied zwischen einem Motorrad und einem Fahrrad ist dir bekannt?