Darf ich meinen VW T4 Multivan auf meinem angemieteten Stellplatz parken?
Hallo, habe seit kurzem einen VW T4 Multivan. Dieser steht auf meinem angemieteten Stellplatz wie die Autos zuvor auch. Heute habe ich Post von der Wohnungsverwaltung bekommen, dass Wohnwagen, Wohnmobile und Kleintransporter vom nutzen der Stellplatz ausgeschlossen sind.
Zitat:
"Da der VW -Bus ein Nutzfahrzeug ist und somit unter die Rubrik Wohnmobil/Campingbus/Kleintransporter gehört, können wir das Abstellen auf dem Stellplatz nicht genehmigen. Daher bitten wir Sie, den Bus nicht mehr auf den Stellplätzen abzustellen."
Der Bus steht ohne jemanden zu behindern in dem von mir gemieteten Stellplatz. Er ist als PKW versichert und besteuert. Es ist kein geschlossener Kastenwagen!
Hoffe auf Hilfe. Freundliche Grüße,

5 Antworten
das ist ein PKW mit 6 oder 9 Sitzen. Das widerspricht nicht dem Mietvertrag
SUV sind teils noch länger Audi Q 7 etc
Mein T 4 bei knapp 5 m
Wie das Foto aussieht zwischen C & D Säule, hast Du auch keine Langversion
Es sei denn, das Auto paßt mit 2 m natürlich nicht in die Tiefgarage mit 1.80
Oder es wäre zu schwer, um oben auf dem Parkdeck zu parken. Mein Bus ist mit über 3.2 to aufgelastet. Eine S Klasse ist auch nicht viel leichter
Dann würde ich mir von VW evtl. eine Bestätigung holen, daß es ein normaler PKW ist
Dann schreib zurück, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Pkw handelt, schick eine Kopie des Fahrzeugscheines mit, das sollte reichen. Und schau mal in den Mietvertrag des Stellplatzes, wenn dort keine Einschränkung steht, würde i"h mich gegen ein willkürliches Verbot verwahren.
Da der VW -Bus ein Nutzfahrzeug ist
Hierfür würde ich mal die angebliche Rechtsgrundlage erfragen, denn in deinem Fahrzeugschein steht unmissverständlich "Fz. z. Pers. Bef. b. 8 Spl - Kombilimousine".
Man soll bitte begründen, warum man der Meinung ist, dass man bzgl der Einstufung eines Kraftfahrzeugs mehr zu sagen hat als das Kraftfahrtbundesamt. Solange diese Erklärung ausbleibt, kann die Aufforderung leider nicht berücksichtigt werden.
"Fz. z. Pers. Bef. b. 8 Spl - Kombilimousine"
Diese Zeilen stehen so nicht drin.
Aber unter 5. steht Personenkraftwagen geschlossen
solange es als pkw angemeldet und genutzt wird sowie auf dem parkplatz passt und weder seitlich noch nach hinten übersteht können se da nix machen. du hast den PWK parkplatz gemietet und nutzt ihn entsprechend, ganz simpel!
.... dann schaue doch einfach in Deine Vereinbarungen und wenn denn dort nichts darüber zu finden ist, schreibe höflich und bestimmt zurück mit Hinweis: Die von Ihnen behaupteten Fahrzeuge habe ich nicht und parke sie auch nicht auf meinem Mietgegenstand.