Darf ich mit abgelaufenem Tüv innerhalb der mir gegebenen Frist zur Mängelbeseitigung fahren?
Als ich neulich in eine Polizeikontrolle gekommen bin, merkte ich das mein TÜV schon einige Zeit abgelaufen war (6Monate). In einem Brief vom Landratsamt heißt es, dass ich bis zu 19.03 die Bestätigung zur Mängelbeseitigung vorlegen muss.
Die Mängel waren grenzwertiges Profil am Vorderreifen und HU fällig seit 6 Monaten.
Meine frage ist nun, da ich noch innerhalb dieser Frist einen Werkstattermin habe, ob ich bis zu diesem Termin mein Motorrad weiter nutzen kann.
3 Antworten
Ja, du darfst das Motorrad weiter nutzen.
Auch nach dem Fristdatum darfst du es zunächst weiter nutzen.
Ab dem Fristdatum musst du aber damit rechnen, dass das Motorrad irgendwann zwangsabgemeldet wird. Sollte das geschehen, darfst du es ab dann natürlich nicht mehr nutzen.
Ok super Danke
Wie schafft man es, 6 Monate den TÜV zu übersehen? Ich hab Auto und motorrad und weiß bei beiden wann sie zum TÜV müssen
Du darfst damit zum TÜV fahren.
Gehe nicht über LOS...