Darf ich mit 17 einen Arbeitsvertrag abschließen?

11 Antworten

§ 113 Dienst- oder Arbeitsverhältnis

(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen. Ausgenommen sind Verträge, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.

(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter zurückgenommen oder eingeschränkt werden.

(3) Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund, so kann die Ermächtigung, wenn sie von ihm verweigert wird, auf Antrag des Minderjährigen durch das Familiengericht ersetzt werden. Das Familiengericht hat die Ermächtigung zu ersetzen, wenn sie im Interesse des Mündels liegt.

(4) Die für einen einzelnen Fall erteilte Ermächtigung gilt im Zweifel als allgemeine Ermächtigung zur Eingehung von Verhältnissen derselben Art.

Du brauchst also die Zustimmung deiner Eltern, wenn du nicht volljährig bist

Du kanst sogar mit 16 einen arbeitsvertarg unterschreiben aber du must die unterschrift deiner eltern bzw ein elternteil haben sonst ist er nichts wert. Gegen den willen deiner eltern kanst du es nicht so einfach machen aber es gibt zb die möglichkeit über das jugendamt wen es um einen ausbildungsberuf bzw einen ausbildungsplatz geht . Versuche lieber deine eltern zu überzeugen das die diesen unterschreiben .

Nein leider nicht, da du noch nicht volljährig bist. Sobald du 18 bist kannst du das machen aber mit 17 müssen deine eltern mitunterschreiben das sie deine gesetzlichen Vertreter sind.

Ich hoffe ich konnte die weiterhelfen. Liebe grüsse

Ausbildungs-,Arbeitsverträge und Ferienjobs von Minderjährigen bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

Da müssen deine Eltern mit unterschreiben