Ist mein Arbeitsvertrag gültig ohne die unterschrift meiner eltern?

7 Antworten

Für den Abschluss eines Arbeitsvertrags benötigt ein Minderjähriger die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Gesetzliche Vertreter sind im Normalfall beide Elternteile, also Vater und Mutter. ......
Mit Jugendlichen unter 15 Jahren kann in der Regel überhaupt kein  Arbeitsvertrag abgeschlossen werden.
Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bedarf keiner Schriftform. Sie kann auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden.

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/minderjaehrige-arbeitnehmer_idesk_PI42323_HI521805.html

Hallo ,

Um einen Arbeitsvertrag als Minderjährige Person abzuschließen, muss die Zustimmung der Eltern eingeholt werden. Ansonsten ist der Vertrag unwirksam. § 107 BGB.

1 Deine Eltern haften nicht !

2 da sie nicht unterschrieben haben ist das sowieso eine eigenartige Sache den bis 18 müssen die auch den Ausbildungsvertrag unterschreiben!

3 Da darauf nicht geachtet wurde kannst du auch selber kündigen!

Eigentlich kann man so einiges ab 16 selber unterschreiben ohne die Eltern aber ob da ein Teilzeitarbeitsvertrag auch drunter gällt
`?

4 Kündige einfach dan must du noch eben 14 tage da arbeiten oder zb bis Monatsende oder in der Probezeit Nichtmal das außer das steht so im Vertrag!

RobertLiebling  06.03.2020, 20:04
den bis 18 müssen die auch den Ausbildungsvertrag unterschreiben!

Für einen Ausbildungsvertrag gilt § 113 BGB auch ausdrücklich nicht. Nur für Arbeitsverträge.

Eigentlich kann man so einiges ab 16 selber unterschreiben ohne die Eltern 

Mit 16 ändert sich in Sachen Geschäftsfähigkeit genau gar nichts.

Hallo,

geht es um einen Arbeitsvertrag oder einen Ausbildungsvertrag?

Gruß

RHW

paulstoe 
Fragesteller
 06.03.2020, 21:31

Es geht um einen Arbeitsvertrag

RHWWW  07.03.2020, 08:36
@paulstoe

Ohne Zustimmung der Eltern ist der Arbeitsvertrag schwebend unwirksam.

Wenn die Eltern zustimmen/zugestimmt haben, wird er wirksam.

Wenn die Eltern nicht zustimmen, ist der Vertrag unwirksam. Der Anspruch auf die Vergütung bleibt für die Vergangenheit aber bestehen. Kündigungsfristen sind nicht einzuhalten 8es besteht ja kein Vertrag!).

https://www.minilex.de/a/unwirksamkeit-von-arbeitsvertr%C3%A4gen

paulstoe 
Fragesteller
 07.03.2020, 12:14
@RHWWW

Danke für die antwort und den link👍🏻

Machst du eine Ausbildung oder ist es ein Nebenjob und du gehst noch zur Schule?