Arbeitsvertrag unbefristet, wenn nicht explizit genannt wird, dass er befristet ist?

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Hi,

eine mögliche Befristung muss genau im Vertrag stehen, wenn nicht, gibt es keine Befristung!

Ist der Satz "Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden." zulässig??? Was ein wichtiger Grund sein kann, ist ja letztlich Auslegungssache, oder?

@quizzo

Nein, das ist keine Auslegungssache. Wichtige Gründe sind z. B.

Dieb­stahl und Un­ter­schla­gung zu­las­ten des Ar­beit­ge­bers oder zu­las­ten von Kol­le­gen

(Schwe­re) Be­lei­di­gun­gen, (er­heb­li­che) Tätlich­kei­ten oder se­xu­el­le Belästi­gun­gen während der Ar­beit

Geschäftsschädi­gen­de Äußerun­gen, An­zei­ge des Ar­beit­ge­bers bei Behörden

An­nah­me von Schmier­gel­dern

An­dro­hung von Krank­heit

Grund­lo­se und "be­harr­li­che" Ar­beits­ver­wei­ge­rung

Selbst­be­ur­lau­bung

Also, immer schön artig sein ...

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html

Der Vetrag ist unbefristet. Wenn dies auch vorab im Gespräch so abgesprochen wurde und protokolliert oder bezeugt wurde, gilt dies, auch wenn es im Vertrag anders stehen sollte. Andernfalls einfach nachfragen. Das tut nicht weh. Wichtige Gründe sind zwar keine Auslegungssache, aber die Rechtsprechung begründet es unterschiedlich. Das Arbeitsgericht kann bei einer fristlosen Kündigung den Grund anders bewerten als das Bundesarbeitsgericht. Meist werden fristlose Kündigungen aber unwirksam ausgestellt.

Wenn im Vertrag keine Befristung drin steht, ist der Vertrag unbefristet.

Wenn keine Frist drinsteht, ist er unbefristet.

dieser Vertrag ist unbefristet.