Muss ich meine Rentenversicherungsnummer angeben?
Hallo,
ich bin 17 und habe noch nie gearbeitet, jetzt habe ich ein Arbeitsvertrag vor mir liegen und gefordert ist auch meine Rentenversicherungsnummer. Muss ich diese Nummer selbst anfordern oder kann ich auch den Arbeitsvertrag abgeben ohne die Nummer einzutragen (habe ja noch keine). Problem ist nämlich, dass ich den schnellstmöglich abgeben muss, da ich sonst den Job nicht bekomme, und das per Post anzufordern dauert ja anscheinend 1 Woche.
7 Antworten
Ich würde mich schnellstmöglich bei der Rentenversicherung erkundigen. Der Arbeitgeber benötigt die RV-Nummer für die Erbringung der Sozialabgaben vom Gehalt
Was der erste Arbeitgeber braucht ist die GKV -anmeldung , die Kasse bei der du jetzt als Kind versichert bist mit deiner Nummer von der Karte .
Da die SV Beiträge über die Krankenkasse abgeführt werden , besorgen die dann die SV - Nummer und auch die Steuernummer.
Also : Feld freilassen ! Standartvordruck für alle !
Wenn du in Deutschland gesetzlich krankenversichert bist hast du automatisch schon längst eine sv Nummer. Ohne diese hättest du nämlich keine krankenveraicherungsnummer da diese von der SV nummer abhängig ist. Du kannst also die SV nummer bei deiner Krankenkasse anfragen. Dort liegt sie auf jedenfall vor.
Viel Glück im neuen Job:)
Die braucht der Arbeitgeber um Dich bei Sozialversicherung anzumelden - wenn Du sie nicht hast kannst du sie über die Krankenkasse oder die DRV bund erfragen - oder der Arbeitgeber kann sie online abfragen
ich würde daher die Unterlagen ohne die nummer abgeben und an die Stelle "wird nachgereicht" schreiben
Deine Steuer-ID und Deine Sozialversicherungsnummer wirst Du auch nachreichen können. Füge dem unterschriebenen Arbeitsvertrag einen kurzen Brief bei, in dem Du dies mitteilst.
http://www.t-online.de/finanzen/id_68654212/sozialversicherungsausweis-beantragen-so-geht-s.html
Da Du vermutlich lediglich eine geringfügige Tätigkeit " Minjob " aufehmen möchtest solltest Du Dich selbst an die Krankenkasse wenden.
Bei einem solchen Job ( Minijob bis 450 Euro ) könntest Du Dich allerdings auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
In dem Artikel den du geschickt hast steht nun folgendes:
Den Sozialversicherungsausweis müssen Sie in der Regel nicht selbst beantragen. Sobald Sie ins Berufsleben einsteigen und den ersten Job annehmen – ganz gleich, ob es sich um einen Minijob oder ein reguläres Beschäftigungsverhältnis handelt – meldet Sie der Arbeitgeber bei der Krankenkasse oder der Minijobzentrale an. Diese fordern beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Sozialversicherungsnummer an.
Jetzt bin ich etwas verwirrt, wäre nett wenn du mich noch kurz aufklären könntest.