Darf ich mit 16 ein 50erle Moped fahren mit Autoführerschein?

5 Antworten

Warum bekommst du die Erlaubnis so spät ausgehändigt?


peterobm  11.02.2016, 19:56

weil er vor 17 nicht fahren darf

Mit einem "Mofaschein" kannst Du sogar ein Auto fahren....! Es gibt Autos mit Mofakennzeichen. Du darfst oder kannst nur 45 kmh damit fahren....

M0F4FR3AK  11.02.2016, 19:50

Totaler Schrott. Mit dem Mofa darf man nichts fahren das 3 oder mehr Räder hat. Ist ein Auto einspurig? Nein.

kenibora  11.02.2016, 20:12
@M0F4FR3AK

Bist aber ganz schlecht informiert.... Erkundige Dich im Internet! Es gibt z.B. Neufahrzeuge ab 8500,--€ welche jugendliche ab 16 mit einem Mofaschein fahren können und dürfen....

peterobm  11.02.2016, 20:39
@kenibora

Schwachsinn³ ne Mofa bleibt IMMER ne Mofa. Ab 16 darf er diese "Autos" fahren, aber NUR mit dem Führerschein AM

migebuff  11.02.2016, 20:59
@kenibora

Bist aber ganz schlecht informiert.... Erkundige Dich im Internet!

Oh. Wir werden von einem Experten belehrt. Wie erfreulich.

Nach §4 FeV dürfen mit einer Mofaprüfbescheinigung einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h geführt werden.

Ich freue mich schon auf die Erklärung des Experten, warum die FeV falsch ist und wie diese nun umgeschrieben werden muss.

Eichbaum1963  12.02.2016, 01:15
@kenibora

Bist aber ganz schlecht informiert.... Erkundige Dich im Internet!

Ohja, informiere dich im Internet... Nur was da teilweise zu finden ist, würde selbst Baron von Münchhausen vor Neid erblassen lassen...

Mit der Mofa-Prüfbeschinigung dürfen aktuell nur noch einspurige Fahrzeuge gefahren werden. Autos aber gehören zu den "mehrspurigen" Fahrzeugen!

siggibayr  12.02.2016, 09:03
@Eichbaum1963

Deine Antwort: "Mit der Mofa- Prüfbescheinigung dürfen nur einspurige Fahrzeuge gefahren werden" ist nicht zu Ende gedacht und deshalb falsch.

Mit der Mofa- Prüfbescheinigung nach § 4 FeV dürfen z.B. auch Segways gefahren werden und die sind bekanntlich zweispurig.

Definition von Segway: zweispuriges Fahrzeug mit zwei parallel angeordneten Rädern .....

Eichbaum1963  12.02.2016, 13:29
@siggibayr

Nee nicht meine Ausführung ist falsch, sondern deine haste nicht zu Ende gedacht. ;)

Denn gerade in § 4 FeV wird "einspurige" explizit erwähnt.

Ein Segway fällt übrigens unter "Mobilitätshilfe" (§ 4 FeV, Abs. 1, 1b).

Und dazu führt die MobHV an: (selber lesen^^)

http://www.gesetze-im-internet.de/mobhv/BJNR209710009.html

Da der BF 17 kein Füherschein ist und nur eine Erlaubnis darfst Du nichts fahren ausser wo Du die passende Führerscheinklasse vorher gehabt hast  nicht mal ein Mofa ohne die Prüfbescheinigung  . 

Ausser man ist vor  01.04.1965 geboren . Dann braucht man diese Prüfbescheinigung nicht .

Wen Du das mit den BF 17 machst ist der dann weg und der Füherschein auch der dann ausgestellt werden sollte dann kommt alles neu machen auf dich zu . 

Den das ist fahren ohne Füherschein . 

In BF 17 ist nicht AM , A1 ,L und T drin . Nur in B oder  BE 

Eichbaum1963  13.02.2016, 00:03

Aua, noch so nen Klops...

Da der BF 17 kein Füherschein ist und nur eine Erlaubnis

Tja nen Führerschein isse wohl nicht aber mit Sicherheit eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B, welche nur mit der Auflage des begleiteten Fahrens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Wen Du das mit den BF 17 machst ist der dann weg und der Füherschein auch der dann ausgestellt werden sollte dann kommt alles neu machen auf dich zu . 

Hää? Geht das auch auf Hochdeutsch? :P

Den das ist fahren ohne Füherschein.

Das wäre nur eine OWi welche 10 € kostet.^^ Was du aber wohl meinst, heißt "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Aber auch dies läge nur dann vor, wenn dass KKR schneller als die erlaubten 45 km/h fahren würde (Ausnahme jetzt mal außen vor).

Denn es ist Fakt: auch bei BF17 sind die Klassen AM und L eingeschlossen!

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-17-Details-BW.htm#4Pr%C3%BCfungsbescheinigung

Lesen bildet. ;))

Natürlich darfst du alleine einen Motorroller fahren, die Klasse B beinhaltet die Klassen AM und L. Die Begleitperson brauchst du nur für Fahrzeuge der Klasse B, Fahrzeuge der Klassen AM und L dürfen alleine gefahren werden, da diese Fahrerlaubnisklassen schon mit 16 Jahren erworben werden können. Du darfst also mit der Prüfbescheinigung von begleiteten fahren ab 17 Jahren alleine einen Motorroller fahren. 

Eichbaum1963  12.02.2016, 01:23

Deine Antwort ist soweit absolut korrekt!

Aaber ich vermute, der FS meint, ob er schon vor seinem 17. Geb. Fahrzeuge der Klasse AM oder L fahren darf, sowie er beide Prüfungen bestanden hat.

Dies ginge aber nur, wenn er sich eine vorläufige FE der Klasse AM/L ausstellen ließe. Ob das für den einen Monat Sinn macht, ist aber eher fraglich. ;)

PS: Welcher Frosch hat bei dieser Antwort nen "Daumen runter" vergeben?? Derjenige ab in die Fahrschule. :P

siggibayr  12.02.2016, 08:56
@Eichbaum1963

Mit der Prüfungsbescheinigung BF 17 darf man keine Fahrzeuge der Klasse AM und L fahren. Rein rechtlich beinhaltet die Klasse B zwar auch bei BF 17 diese Fahrerlaubnisklassen.

Allerdings schreibt § 48 a Abs. 3 Nr. 7 FeV vor, dass zum Führen dieser Fahrzeuge zusätzlich ein Kartenführerschein mit den Klassen AM und L erforderlich ist:

Gesetzestext:

Abs. 3) Für das Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis für das Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung gelten die §§ 22 und 22a mit folgenden Maßgaben:

Nr. 7.
Ist der Bewerber noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM oder der Klasse L, kann er in seinem Antrag nach § 21 erklären, dass er für die genannten Fahrerlaubnisklassen einen Führerschein erhalten möchte. In der Prüfungsbescheinigung sind diese Klassen nicht aufzunehmen.

Man erhält also auf Antrag einen Kartenführerschein mit den FE- Klassen AM und L und erhält die lila Prüfungsbescheinigung mit der FE- Klasse B.

Allerdings zahlt man dann auch zweimal.

migebuff  12.02.2016, 12:11
@siggibayr

Aus dem zitierten Text geht lediglich hervor, dass man sich einen Führerschein für AM ausstellen lassen kann. Ein Führerschein ist keine Fahrerlaubnis, sondern lediglich ein Nachweis einer (bereits vorhandenen) FE.

Dass der Bewerber "noch nicht im Besitz" von Klasse AM ist, bezieht sich auf einen Vorbesitz dieser Klasse. Besteht er seine BF17-Prüfungen, wird ihm AM ebenfalls erteilt, er bekomt aber keinen extra Führerschein.

Die FeV sieht vor, dass Klasse AM zusammen mit dem BF17 erteilt wird, siehe Mustertext zur Prüfungsbescheinigung in Anlage 8a:

...ist berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klassen B / BE / B96*) / AM / L zu führen.

*) Nichtzutreffendes streichen

http://www.verkehrsportal.de/fev/anlage%208a.pdf

Eichbaum1963  12.02.2016, 13:08
@migebuff

Die BF17-Prüfbescheinigung sieht inzwische wohl so aus:

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8b.html

Dennoch steht in Bezug auf die Klassen AM und L (die 3 Sternchen):

Nur auszufüllen, wenn kein Führerschein vorhanden ist oder kein Führerschein ausgehändigt werden soll.

Beachten wir das Wort "Führerschein": d. h. dort sind nur Eintragungen vorzunehmen, wenn Klasse AM oder L nicht schon vorher erteilt wurden, bzw. der BF17-Inhaber keinen speraten (Karten-) Führerschein für die Klassen AM und L erhalten möchte.

Auf gut Deutsch: Klasse AM und L sind grundsätzlich in Klasse B enthalten auch bei BF17!

War leider ein Griff ins Klo, @siggibayer. ;)

siggibayr  15.02.2016, 08:28
@Eichbaum1963

Dann versuch doch mal mit der Prüfungsbescheinigung BF17 in Frankreich ein Kfz der Klasse AM zu führen. Der Nachweis  der Klasse B gilt dort leider nicht, du fährst ohne Fahrerlaubnis. Es besteht leider ein Unterschied ob ich eine FE habe und ob ich diese FE auch nachweisen kann. Das EU- Recht kennt nämlich keinen Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein.  Der Nichtbesitz eines Kartenführerscheins führt im Ausland leider zum Fahren ohne FE. Da nützt es mir nichts, wenn die Klassen AM und L in Klasse B enthalten ist. Ich kann den Besitz durch die BF17- Bescheinigung leider nicht nachweisen.

siggibayr  15.02.2016, 08:35
@siggibayr

Noch ein kleiner Zusatz: z.B. das Fahren  ohne Begleitperson führt zum Widerruf der FE der Klasse B (BF17), das Nachweis- Papier wird dir entzogen. Nicht jedoch entzogen wird die Klasse AM und L. Jetzt brauchst du also doch einen -anderen- Nachweis hierfür, und das ist nun mal der Kartenführerschein.

Eichbaum1963  15.02.2016, 13:20
@siggibayr

Steht irgendwo in der Frage, dass der FS außerhalb von Deutschland  mit den Klassen AM oder L fahren möchte??

Nein! Also steht das hier gar nicht zur Debatte.

Dennoch kann ein Kartenführerschein sinnvoll sein - so muss er beim Zweiradfahren nicht den großen rosa Lappen mitführen.^^

siggibayr  16.02.2016, 07:59
@Eichbaum1963

.... auch in Deutschland wird die Karte für AM und L benötigt, wenn BF17- Lappen aufgrund eines Vorkommnisses entzogen wird, sonst hast du keinen Nachweis über den Besitz der FE für diese Klassen. AM und L sind nun mal Fahrerlaubnisse, die rechtlich auf der ganzen Welt gelten, Klasse B (BF17) jedoch nur eingeschränkt in Deutschland und Österreich.

Nein, 1. Ohne gedruckten Führerschein wirst du schnell Probleme bekommen und 2. brauchst du für Leichtfahrzeuge wie Mopeds eine Seperate Prüfung, die ist meistens billiger und schneller. Den kannst du auch früher als einen Autoführerschein machen. Ich würde überlegen erst den Mopedschein zu machen um erstmal mobil zu werden und danach den PKW schein

Rollerfreake  11.02.2016, 19:56

Für ein Leichtkraftrad bis 50ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (Motorroller) muss man keine extra Prüfung ablegen. Die Klasse B beinhaltet die Klassen AM und L, ich habe auch nur die Klasse B gemacht und AM und L automatisch miterteilt bekommen. 

Rizi93  11.02.2016, 20:19
@Rollerfreake

Dann musst du dir den aber als Führerschein drucken lassen. Das Papier, wo du im Auto dabei haben musst zählt nicht als Fahrausweis für einen 50ccm roller der maximal 45 Km/h fährt.

peterobm  11.02.2016, 20:43
@Rizi93

eben braucht er keinen Führerschein extra. Der AM ist da includiert; und darf ab 16 gefahren werden. der Perso und die Prüfbescheinigung muss mitgeführt werden.

migebuff  11.02.2016, 20:52
@Rizi93

Begründe bitte, warum sich die FeV deiner Meinung nach irrt und wie sie umgeschrieben werden muss.

Voraussetzung zum Führen eines KKR ist eine FE Klasse AM oder höher.

Klasse AM ist in Klasse B enthalten.

Nachweis über die Erteilung der FE-Klasse B mit 17 Jahren ist nach §48a FeV eine Prüfbescheinigung.

Mit der Prüfbescheinigung wird nachgewiesen, dass der Fahrer im Besitz der Klasse B einschließlich der enthaltenen Klassen ist.

Wer im Besitz einer FE ist, macht sich des Fahrens ohne FE schuldig, wenn er keinen zweiten Nachweis über die niedrigeren FE-Klassen besitzt? Deine Aussage ist nicht ansatzweise nachvollziehbar.

siggibayr  12.02.2016, 09:20
@peterobm

Natürlich braucht er für die Klassen AM und L einen Extra- Führerschein.

Mit diesem Extra-Kartenführerschein darf er dann in ganz Europa Fahrzeuge der Klassen AM und L fahren, da hierfür das Mindesalter erreicht ist. Die BF 17- Bescheinigung gilt nur in Deutschland (und Österreich) und wird sonst in Europa nicht anerkannt. Deshalb wird dem Führerscheininhaber in § 48a Abs. 3 Nr. 7 FeV mitgeteilt, dass er einen Kartenführerschein beantragen soll, sofern er Fahrzeuge der Klasse AM und L führen möchte. Die Klasse AM und L ist in der BF17 -Bescheinigung nicht mit aufgeführt.


siggibayr  12.02.2016, 09:25
@migebuff

Bitte Prüfbescheinigung mit Prüfungsbescheinigung nicht verwechseln. § 48a FEV schreibt von einer Prüfungsbescheinigung. Prüfbescheinigung ist der Mofa- Nachweis.

migebuff  12.02.2016, 12:13
@siggibayr

Die Klasse AM und L ist in der BF17 -Bescheinigung nicht mit aufgeführt.

Die Klassen AM und L sind in der BF17-Bescheinigung enthalten, siehe Musterblatt zur BF17-Bescheinigung in Anlage 8a zur FeV.

Die Möglichkeit, sich einen extra Führerschein ausstellen zu lassen, hat nichts mit der Erteilung einer Fahrerlaubnis zu tun.

chronozocker  11.02.2016, 23:01

Ein tolles Beispiel von Fach chinesisch, durch unnötige Abkürzungen und Fachwörter die Intellektuelle Überlegenheit zu beweisen.
Das hilft weder mir, der scheinbar einen Fehler gemacht hat (nehme ich an, ich verstehe ja kein Wort, danke schonmal deshalb), den anderen Usern die meine Antwort kommentiert haben und erst recht nicht dem Fragenden

Eichbaum1963  12.02.2016, 00:59
@chronozocker

Ein tolles Beispiel von Fach chinesisch

Tja, du verwendest doch doch sicher selber in Chats, bei WhatsApp & Co. sämtliche Abkürzungen - so sinnfrei die auch sein mögen, gell. ;)) Sind die dann nicht auch unnötig?? :P

Aber bei den offiziellen Abkürzungen, da haperts dann. ;)

FE = Fahrerlaubnis

KKR = Kleinkraftrad

FeV = Fahrerlaubnisverordnung

Und wer auf solche Fragen hier antwortet, sollte dies schon wissen *frech grins*^^.

Ansonsten sind in FE-Klasse B die Klassen AM und L eingeschlossen - auch bei BF 17.

Es ist keine gesonderte Prüfung erforderlich!

Bildungslektüre:

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Fuehrerscheinklassen-ab-2013.htm

Und komm mir jetzt bloß nicht mit: "Ach das gilt ja nur für BaWü." ...

Denn die FeV ist bundesweit gültig!

migebuff  12.02.2016, 06:54
@chronozocker

Oh. Ich entschuldige mich dafür, dass ich jemanden, der andere in Sachen Verkehrsrecht belehrt hat, mit den einfachsten Abkürzungen und Begriffen aus dem Verkehrsrecht verwirrt habe.