Darf ich mein 125ccm Motorrad entdrosseln?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Entdrosseln darfst Du, aber dann nicht mehr mit A1 fahren.

Eintragen lassen und den passenden Füherschein sollte man auch haben  sonst ist das fahren ohne Füherschein und Zulassung  und die Versicherung kommt dann für Schäden nicht mehr auf sollte es ihr auch nicht gemeldet worden sein .  

DieHarpune 
Fragesteller
 14.07.2015, 16:00

Also nur mit A2 erlaubt? Nicht mit A1? Wenn ich es danach auch eintragen lasse?

blackhaya  14.07.2015, 16:11
@DieHarpune

Mit dem führerschein A1 darfst du nur maximal 15 PS fahren.

Effigies  14.07.2015, 16:49
@DieHarpune

Bekommt ihr das eigentlich irgendwo angezeigt, oder wie schafft ihr es immer genau auf die Antwort zu reagieren die am falschesten von allen ist? 

Rückfragen bitte immer an den der am wenigsten Ahnung hat ?

Effigies  14.07.2015, 16:52

sonst ist das fahren ohne Füherschein und Zulassung  und die Versicherung kommt dann für Schäden nicht mehr auf 

Wenn er nen Führerschein dabei hat ist es nicht fahren ohne Führerschein. Wo sollte die zulassung denn plötzlich in gegangen sien? Da steht niergnds etwas daß er sioe abmeldet. Und das selbe gilt für die Versicherung. Die können sich ned einfach aussuchen für was sie bezahlen. So lange ein Versicherungsvertrag besteht müssen die.

3 Sachen aufgezählt, alle 3 grotten falsch,. Gratuliere.

19Michael69  14.07.2015, 18:31
@Effigies

Hallo Effigies,

wie bist du denn drauf? Und warum sind die Angaben falsch?

  1. Wenn er nur den A1 hat, dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  2. Fuji415 meinte mit der Zulassung sicher die Betriebserlaubnis. Und diese erlischt, wenn er die "Entdrosselung" nicht eintragen lässt. Somit verliert auch die Zulassung ihre Gültigkeit.
  3. Und die Versicherung muss er ebenfall der stärken Leistung anpassen. Tut er dies nicht erlischt auch der Versicherungsschutz und die Versicherung muss im Schadensfall nicht bezahlen. Oder sie wird bezahlt und wird ihn in Regress nehmen.

Also 3 Sachen aufgezählt und nicht falsch !!!

Viele Grüße

Michael

Effigies  14.07.2015, 21:39
@19Michael69

Wenn er nur den A1 hat, dann ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Richtig, aber nicht fahren ohne  Führerschein. Andere Baustelle. Das eine ist ne ernste Straftat das andere nur ne kleine Ordungswidrigkeit. 

Fuji415 meinte mit der Zulassung sicher die Betriebserlaubnis.

Dann soll er das doch auch hinschreiben. 

Somit verliert auch die Zulassung ihre Gültigkeit.

Nein, tut sie nicht. die Zulassung verliert er in der Sekunde in der das Ordnungsamt sein Kennzeichen entstempeln läßt.  

Tut er dies nicht erlischt auch der Versicherungsschutz und die Versicherung muss im Schadensfall nicht bezahlen.

Und das ist der Oberschwachsinn. Dieses  blöde Gerücht ist wie der Highlander, es kann irgendwie nicht sterben. Aber es ist kompletter Quatsch. Wir haben in .de eine Fahrzeugbezogene Haftpflicht die immer Zahlen muß so lange der Versicherungsvertrag besteht. Selbst wenn so ein Mopped 300km/h fährt und von einem besoffenen Affen gelenkt wird. 

Wenn zwischen der  Leistungssteigerung und dem Unfallhergang ein Zusammenhang nachgewiesen werden kann, und nur dann, kann die Versicherung ihren Vertragspartner bis zu 5000€ in Regress nehmen.  Aber das ist eine völlig andere Sache als fahren ohne Versicherungsschutz. In dem Fall wäre Fahrer und eventuell auch Halter nämlich unbeschränkt Schadenersatzpflichtig.



19Michael69  15.07.2015, 01:51
@Effigies

Es ist schon amüsant, wie du hier immer wieder andere berichtigst, dich dabei sehr oft im Ton vergreifst und dabei selbst nur dein gefährliches Halbwissen verbreitest.

Auch solltest du mal lernen, dich in die Lage der anderen zu versetzen und z.B. einen umgangssprachlichen Gebrauch wie "ohne Führerschein" so zu berichtigen, dass es auch jeder versteht.

Mit "ohne Führerschein" ist hier sicher "ohne Fahrerlaubnis" gemeint. Und das ist eine Straftat. Wenn das im Zusammenhang zu einer solchen Freage hier geschrieben wird, will keiner damit ausdrücken, den Führerschein einfach nur nicht dabei zu haben.

Zur Betriebserlaubnis / Zulassung:

Eine gültige Betriebserlaubnis ist Voraussetzung für die Zulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Würde die Zulassungsbehörde (oder von mir auch aus das Ordnungsamt) von der erloschenen Betriebserlaubnis Kenntnis erlangen, dann würden sie das Kennzeichen entstempeln.

Zum Versicherungsschutz:

Obliegenheitsverletzungen können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Auch wenn zwischen der Verletzung und dem Schaden ein Zusammenhang bestehen muss, ist der Ärger sicher vorprogrammiert.

Nur durch die aktuelle Gesetzgebung (Kraftfahrzeugpflichtversicherungsverordnung) sind die Regressansprüche bei Obliegenheitsverletzungen begrenzt.

Man unterscheidet aber auch Obliegenheitsverletzungen "vor" und "nach" dem Versicherungsfall. Treten beide Fälle ein, dann können die Regressforderungen addiert werden und das kann von 7.500 Euro bis zu 10.000 Euro teuer werden.

Außerdem gibt es Risikoausschlüsse wie z.B. Vorsatz (könnte z.B. bei einem getunten Motorrad eintreten) und dann ist die Regresshöhe nicht begrenzt.

Weiterhin kann der Versicherer Voll- und Teilkaskozahlungen komplett verweigern.

Bevor du also immer wieder alles besser weißt, mach dich vorher schlau.

Gruß Michael

Effigies  15.07.2015, 06:39
@19Michael69

Das ist mir alles bekannt und nichts davon ändert etwas an der Sachlage. 

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist etwas völlig anderes als ohne Führerschein und wer hier fachliche Antworten gibt hat so etwas zu beachten. Wenn der Fragesteller sich mal vertut, kein Problem, deswegen fragt er ja. Aber der Antwortgeber hat korrekt zu antworten und ned irgendwas zu erfinden. 

Und Zulassungen werden niemals ungültig, sie müssen widerrufen werden. Und Versicherungen erlöschen niemals, sie müssen gekündigt werden. 

3x Búllshit vom lieben fuji, wie er das hier dauernd macht.


btw könnte ne Versicherung erlöschen wäre die Ordnungswidrigkeit "fahren ohnen BE" ja obsolet, da man dann  eh immer gleichzeitig ein Strafverfahren wegen fahren ohne Versicherungsschutz am Bein hätte. 

Außerdem wäre der eigentliche Gesetzeszweck der Versicherungspflicht, der Schutz des unbeteiligten dritten, nicht mehr gegeben.

Hi :-)... meines Wissens nach muss diese "Entdrosselung" im Schein und Brief vermerkt werden!

Effigies  15.07.2015, 06:41

Dann hat wer aber immer noch keine gültige Fahrerlaubnis für diese Leistung.........

Solaris3  15.07.2015, 06:51
@Effigies

Guten Morgen :-)...ich antwortete lediglich auf die Frage (siehe oben) und da stand nichts von wegen "Führerschein". Klar kann/darf man ein Motorrad "entdrosseln" und worauf man dabei achten sollte habe ich geschrieben. Ob der Führerschein "passt" oder nicht und ob man dann ein Problem mit der Versicherung hat war nicht Bestandteil der Frage! Schönen Tag...

Du kannst sie entdrosseln.

Dann musst du das aber auch eintragen lassen und darfst dann auch nicht mehr mit dem A1 damit fahren, sondern erst wieder wenn du den A2 oder A hast.

Du darfst ihn enddrosseln wenn du den A2 Führerschein hast.

Für den A1 Schein darf deine Enduro maximal 15 PS haben