Darf ich Kapital aus meinem alten Riester zur Begleichung der Grunderwerbssteuer verwenden.Die Entnahme ist bereits von der ZFA bestätigt?
Hallo,
meine Freundin und ich haben ein Haus gekauft. Kaufvertrag und Finanzierung sind bereits unterschrieben und in trockenen Tüchern. Nun hatte ich als EK bei der ZFA beantragt Kapital aus meinem Riestervertrag zu entnehmen. Dies hat die ZFA jetzt bestätigt möchte aber einen Nachweis wofür ich das Geld verwendet habe bzw. verwenden werde. Kann ich die Rechnung der Grunderwerbssteuer als Nachweis hinschicken oder zählt die Grunderwerbssteuer nicht als "wohnwirtschaftlicher Zweck?
Vielen Dank und viele Grüße Patrick
2 Antworten
Das Kapital jedes beliebigen Riestervertrags kann zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt werden. Es muss aus den eingereichten Unterlagen lediglich eindeutig hervorgehen, dass das Grundstück mit einem Haus bebaut wird, in das Ihr selber einzieht (und alleine bewohnt).
Das meine ich doch auch. Nur der Grundstückskauf ohne Zusammenhang mit einem Eigenheimbau geht nicht. Du musst darstellen, dass auf dem Grundstück im Anschluss Dein Haus gebaut wird. Dann gehört die Grundsteuer in die Gesamtfinanzierung und dann geht das auch, weil die Steuer zu den Gesamterwerbskosten zählt.
Zitat: Riester-Vermögen darf für die gesamten Anschaffungskosten verwendet werden, also inklusive der Nebenkosten (inbesondere Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklercourtage). Quelle: Finanztest
Hallo,
Riestervertrag bei der Bausparkasse oder Versicherungsgesellschaft abgeschlossen?
Beste Grüße
Dickie59
Versicherungsgesellschaft.
Das ich das Geld zu wohnzwecken entnehmen kann ist klar. Die Frage ist ob es in Ordnung ist damit die Grunderwerbsteuer zu bezahlen und diese Rechnung dann auch als Nachweis einzureichen?