Hauptforderung bereits vor Zugang Inkassoschreiben gezahlt - Inkassogebühren gerechtfertigt?

4 Antworten

Inkassogebühren brauchst du nicht bezahlen. Erst recht nicht, wenn die Hauptforderung längst ausgeglichen ist. Schreib ihnen ne kurze Mail, dass du ihre Forderung zurückweist und auch bei weiteren Mahnschreiben keine Zahlung leisten wirst. Fertig. Vielleicht kommen noch paar Schreiben, die sind aber uninteressant - nur leere Drohungen.

Hast du neben den 60,- € auch die Verzugszinsen an das Versandhaus bezahlt (5,12% pro Jahr auf den Tag genau berechnet)? Wenn nicht rechne sie aus, oder nimm den Wert aus dem Inkassoschreiben und überweise diesen zzgl. 5,- € Mahngebühren auf das Konto des Versandhauses mit dem Vermerk "Nur Verzugszinsen".

  • Inkassogebühren sind nicht gerechtfertigt. Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Also du nicht.

  • Nein bist du nicht, ein Inkassobüro ist ein Finanzdienstleister keine Rechtsvertretung.

  • Theoretisch ja, de facto aber irrelevant.

  • Das solltest du sogar. Und alles was kommt und nicht von einem Amtsgericht ist (Mahnbescheid) abheften und ignorieren.

  • Ja solltest du. Und die Vorlage der Gläubigervollmacht im Original gem. § 174 BGB verlangen binnen 2 Wochen Frist. Außerdem der Weitergabe deiner Daten gem. BDSG widersprechen.

Es war ein Fehler mit der Inkassobude überhaupt Kontakt aufzunehmen, mit solchen Unternehmen verhandelt man nur wenn es sich absolut nicht vermeiden lässt. Die Ursprüngliche Forderung wurde vor der Mail der Inkassobude bezahlt, somit steht denen nichts mehr zu.

Allerdings werden sie es nicht auf sich beruhen lassen und ihre Inkassokosten mit einer Penetranz einfordern die schon ihres gleichen sucht. Finstere Drohungen mit Schufa, Kontopfändung und nur noch steigenden Kosten für Dich, sind einfach nur normal. Nimm keinen Kontakt mehr mit dem Laden mehr auf, das beachtet da ohnehin niemand. Allerdings, und das wissen die genau, sind ihre Forderungen nicht durchsetzbar. Es wird noch einige Schreiben geben, später eventuell noch von einem Anwalt. Einfa aussitzen die ganze Sache. Vorsicht, diese Leute schrecken auch nicht davor zurück fast echt aussehende Manhnbescheide zu versenden. Sollten sie es, wieder erwarten, doch mal wagen einen Mahnbescheid zu schicken musst Du allerdings mit entsprechendem Wiederspruch reagieren. Diese Dinger kommen in einem gelben Briefumschlag von dem zuständigen Mahngericht. Den Wiederspruch schickst Du dann an das Mahngericht zurück nicht an den Inkassoladen.

Ich habe 3 jahre in einem gr Inkassobüro gearbeitet

Die Gebühren des ext IBs sind nicht durchsetzungsfähig

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

Unterlass telefongespräche mit weisungsgebundenen Inkasso Call Agents

Wenn Du willst formuliere ich Dir einen Antwortbrief