Hauptforderung bereits vor Zugang Inkassoschreiben gezahlt - Inkassogebühren gerechtfertigt?
Ich habe durch ein Versehen das erste Mal eine Rechnung eines Versandhandels nicht rechtzeitig gezahlt. Die Bestellung, getätigt am 13.4.2012 wurde mir am 18.4. zugeschickt, erhalten habe ich sie einige Tage später. Einen Teil der Waren habe ich Retoure gesendet, der Retoureneingang wurde mir am 21.5. bestätigt. Allerdings kam keine Aufforderung zur Zahlung des Restbetrages oder eine Information, wie viel dieser nun betragen würde. Eine Mahnung oder ähnliches habe ich auch nicht bekommen, und erst am 5.6. fiel mir ein dass diese Rechnung noch offen ist. Ich überwies sofort den noch fälligen Betrag (knapp 60 Euro), meldete mich aber nicht beim Gläubiger um dieses Versäumnis zu entschuldigen. Am 8.6. erhielt ich eine e-Mail von einem Inkassobüro, die ich sofort beantwortete mit einem Nachweis über die bereits getätigte Zahlung im Anhang. Am 9.6. erhielt ich ein Schreiben des Inkassounternehmens, in dem zumindest aufgeschlüsselt war was die Hauptforderung war, und auch die Retoure wurde nach der Auflistung der Inkassogebühren abgezogen. Ich rief also beim Inkassounternehmen an (EOS-DID), und die Dame am Telefon sagte ich müsse trotzdem die bisher angefallenen Gebühren zahlen, sie sagte sie hinterlegt im System dass ich diese bis zum 15.6. zahlen würde. Am 11.6. allerdings bekam ich nochmal eine Mail, in der lediglich auf den vorangegangenen Mailverkehr Bezug genommen wurde, ich möge mich doch bitte noch gedulden da der Inkassodienst den Vorfall noch prüft und ggf. mit dem Versandhandel Rücksprache halten muss. Seitdem kam nichts mehr. Nun frage ich mich:
Sind die Inkassogebühren (i.H.v. 47,45) gerechtfertigt?
Bin ich verpflichtet diese zu zahlen?
Bin ich möglicherweise schon wieder säumig, da der von der Call-Center-Agentin anberaumte Termin zur Zahlung bereits verstrichen ist? Oder
kann ich noch warten bis das Inkassounternehmen sich erneut meldet?
Sollte ich vorher schon einen Widerspruch gegen die vom Inkassobüro gestellte Forderung einlegen?
WAS SOLL ICH TUN?
Da ich z.Z. im 2. Jahr der Elternzeit bin, würden sich die knapp 50 Euro Gebühren doch schon schmerzlich auf meinem Konto bemerkbar machen...
Danke für eure Antworten!
4 Antworten
Inkassogebühren brauchst du nicht bezahlen. Erst recht nicht, wenn die Hauptforderung längst ausgeglichen ist. Schreib ihnen ne kurze Mail, dass du ihre Forderung zurückweist und auch bei weiteren Mahnschreiben keine Zahlung leisten wirst. Fertig. Vielleicht kommen noch paar Schreiben, die sind aber uninteressant - nur leere Drohungen.
Hast du neben den 60,- € auch die Verzugszinsen an das Versandhaus bezahlt (5,12% pro Jahr auf den Tag genau berechnet)? Wenn nicht rechne sie aus, oder nimm den Wert aus dem Inkassoschreiben und überweise diesen zzgl. 5,- € Mahngebühren auf das Konto des Versandhauses mit dem Vermerk "Nur Verzugszinsen".
Inkassogebühren sind nicht gerechtfertigt. Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch. Also du nicht.
Nein bist du nicht, ein Inkassobüro ist ein Finanzdienstleister keine Rechtsvertretung.
Theoretisch ja, de facto aber irrelevant.
Das solltest du sogar. Und alles was kommt und nicht von einem Amtsgericht ist (Mahnbescheid) abheften und ignorieren.
Ja solltest du. Und die Vorlage der Gläubigervollmacht im Original gem. § 174 BGB verlangen binnen 2 Wochen Frist. Außerdem der Weitergabe deiner Daten gem. BDSG widersprechen.
Es war ein Fehler mit der Inkassobude überhaupt Kontakt aufzunehmen, mit solchen Unternehmen verhandelt man nur wenn es sich absolut nicht vermeiden lässt. Die Ursprüngliche Forderung wurde vor der Mail der Inkassobude bezahlt, somit steht denen nichts mehr zu.
Allerdings werden sie es nicht auf sich beruhen lassen und ihre Inkassokosten mit einer Penetranz einfordern die schon ihres gleichen sucht. Finstere Drohungen mit Schufa, Kontopfändung und nur noch steigenden Kosten für Dich, sind einfach nur normal. Nimm keinen Kontakt mehr mit dem Laden mehr auf, das beachtet da ohnehin niemand. Allerdings, und das wissen die genau, sind ihre Forderungen nicht durchsetzbar. Es wird noch einige Schreiben geben, später eventuell noch von einem Anwalt. Einfa aussitzen die ganze Sache. Vorsicht, diese Leute schrecken auch nicht davor zurück fast echt aussehende Manhnbescheide zu versenden. Sollten sie es, wieder erwarten, doch mal wagen einen Mahnbescheid zu schicken musst Du allerdings mit entsprechendem Wiederspruch reagieren. Diese Dinger kommen in einem gelben Briefumschlag von dem zuständigen Mahngericht. Den Wiederspruch schickst Du dann an das Mahngericht zurück nicht an den Inkassoladen.
Ich habe 3 jahre in einem gr Inkassobüro gearbeitet
Die Gebühren des ext IBs sind nicht durchsetzungsfähig
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/
Unterlass telefongespräche mit weisungsgebundenen Inkasso Call Agents
Wenn Du willst formuliere ich Dir einen Antwortbrief