Darf ich jemanden Anzeigen weil der meine Briefe weggeworfen hat?

6 Antworten

Du musst die richtige Adresse angeben oder die Adresse korrigieren.

...meine Mutter und ich sind ausgezogen.

Bevor du falsche Verdächtigungen in Umlauf bringst, kann es denn nicht eher wahrscheinlicher sein, dass der Zusteller deine Briefe zum Absender zurückgeschickt hat?

Wenn ihr keinen Nachsendeantrag gestellt habt, und eurer Name nicht mehr an der Klingel/ Briefkasten steht, muss die Post als unzustellbar behandelt werden.

Kontaktiere erstmal den Absender ob er deine Briefe zurückerhalten hat.

Es wird nicht so einfach sein das zu beweisen. Zwar ist es dein Fehler, als du eine falsche Lieferadresse angegeben hast, aber gleichzeitig gibt es niemanden das Recht fremdes Eigentum zu unterschlagen. Anderseits kannst du nicht 100 % sicher sein das er diese Briefe auch wirklich erhalten und sie weggeschmissen hat.

Lohnt sich der Aufwand? Du brauchst außerdem handfeste beweise. Lern drauss und schlucks runter

Es ist dein Verschulden, wenn du nicht die richtige Adresse angibst.

Du kannst ihn wegen Unterschlagung anzeigen. Aber das bringt überhaupt nichts, weil du keinerlei Beweis in der Hand hast (und auch noch selbst an dem Malheur beteiligt bist).

Da die Briefe vermutlich nicht mit Einschreiben geschickt worden sind, können sie theoretisch immer noch unterwegs verloren gegangen sein oder gar nicht abgeschickt worden.

Nachweisbar ist offenbar gar nichts. Dann bringt auch eine Anzeige nichts.