Firmenpostfach in anderer Stadt?

3 Antworten

Es darf in einer anderen Stadt sein.

Folgende Dinge sind aber wichtig zu wissen:
1. Eine Umleitung findet automatisch statt, und zwar von der Firmenanschrift zum Postfach. Das heißt, Postsendungen an die Firmenanschrift gehen automatisch ins Postfach.

2. Man ist laut AGB der Post verpflichtet, den Absendern das Postfach mitzuteilen, dass diese künftig direkt dorthin schicken können.

3. Das Postfach muss mindestens einmal pro Woche geleert werden, sonst geht die Post zurück. Bei einer entfernten Stadt kann das schwierig sein.

4. Auf Briefen und Rechnungen muss man trotzdem die Firmenanschrift angeben, das Postfach nur als Zusatz dazu. Das ergibt sich aus dem Umsatzsteuergesetz und der Impressumspflicht.

Das Postfach kann bei Einzelunternehmen auch als Privat angemeldet werden. Spielt hier keine Rolle.

Die Adresse muß dann die Nr. des Postfaches sein und die PLZ/Stadt natürlich. Die Post, die so adressiert ist, geht direkt ins Postfach. Nix Umleitung.

Du müßtest dann täglich die Post dort abholen, was für einen Sinn macht es, seine Post weit entfernt abzuholen, statt sie sich vorbeibringen zu lassen?

Das Postfach kann jedermann, ob Gewerbetreibender oder Privatperson, an einem Ort seiner Wahl einrichten. Einzige Voraussetzung: am Wunschort müssen Postfächer zur Vermietung zur Verfügung stehen.

"Umleitungen", d.h. Nachsendungen sind bei Postfächern nicht vorgesehen.