Darf ich diesen Spruch verwenden?

3 Antworten

Selbst wenn der Spruch geschützt wäre als Sprachwerk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke, oder als Marke (was beides mutmaßlich nicht der Fall ist; prüfen könnte das ein Fachanwalt zum Beispiel), dürfte er auf jede Karte gedruckt werden wegen UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.

Aber nicht unbedingt öffentlich verbreitet werden. Siehe dazu Absatz 3 in UrhG § 15 Allgemeines.

Doch eine Weitergabe an eine einzelne Person, der man seine persönlichen Daten persönlich übergibt, ist ja kein Verbreiten in der Öffentlichkeit - anders, wenn man seine Karten massenhaft verteilt an wildfremde Leute, etwa in einem Fußballstadion oder von der Bühne eines Konzerts ;).

Gruß aus Berlin, Gerd

Ja, kannst du machen.

Wo/Womit gestaltest du dir eine Visitenkarte?

Schulpflanzi 
Fragesteller
 18.02.2019, 16:19

Bei Vistaprint