Darf ich einen Beifahrer auf dem Roller haben?

9 Antworten

Wenn ich das noch richtig weiß, dann gelten die Klassen M, S und L auch mit dem B17-Führerschein. Also dürftest du auch nen 45km/h-Roller fahren.

Und mitnehmen darf man soweit ich weiß immer jemanden, wenn der Roller nen Sitzplatz für denjenigen hat. Der Beifahrer hat allerdings auch Helmpflicht, genauso wie du.

Bei einem 25er darfst du keinen mitnehmen.

Nein,das Ding ist als einsitziges Mofa zugelassen.Du kannst den Roller entdrosseln lassen,das muß wieder eingetragen werden,dann gilt er auch wieder als 2-Sitzer.

Nein, wenn er nur 25 Km/h fährt nicht. Sowas lernt man aber im Theorieunterricht ;-)

KeKs94 
Fragesteller
 21.10.2011, 13:40

Dann war ich wahrscheinlich nie da wenn das dran kam.. xD ich hab das nicht gelernt .. ;) Aber trotzdem Danke

Commodore64  21.10.2011, 13:56
@KeKs94

Bei mir kam Hänger, Mopeds, Trekker usw. auch nie in der Fahrschule dran, auch wenn ich als Besitzer eines "3ers" das alles fahren darf.

Was aber dran kam war "Reifen wechseln". Aber statistisch gesehen würde "Motorsteuergerät wechseln" viel mehr Sinn machen, denn die Elektronik von modernen Autos geht 10x öfter kaputt als das man einen Platten hat!

Nein! Ein Mofa ist grundsätzlich immer Einsitzer, egal welche FS-Klasse oder ob Panzer- oder Pilotenschein. ;)

Aber du hast die Klasse B als BF17 und somit die Klasse M, S und L inklusive. Diese Fahrzeuge darfste auch alleine fahren. ;)

Für dich gilt dann Klasse M, Kleinkrafträder je max. 45 km/h, 50 ccm.

Lass also deinen Roller auf 45 km/h entdrosseln, dies in die Papiere eintragen (beim TÜV abnehmen lassen) und dann darfste einen mitnehmen, vorausgesetzt, der Roller ist als 2-Sitzer zugelassen, ;)